Lfd.
Nr.
Dienststellung
Gehalt
Mark
Dienstzulage
Mark
Wohnungs-
geldzuschuß.
Tarifklasse
17.
18.
19.
Generalstabsarzt der Marien
Sobald ihm der Nang eines Vize-
Admirals verliehen iiit
Vize-Admiraslll
Zu lfd. Nr. 16 und 18. Bis
zur anderweiten Regelung durch den
Etat darf einem Departementsdirektor
im Reichs-Marineamte das Mehr der
Gebührnisse eines Vize-Admirals unter
Anrechnung seiner Stelle auf den Etat
der Kontre-Admirale, einem Abteilungs-
chef im Reichs-Marineamte sowie den
Oberwerftdirektoren in Kiel und Wil-
helmshaven das Mehr der Gebührnisse
eines Kontre-Admirals unter Anrechnung
ihrer Stellen auf den Etat der Kapitäne
zur See über den Etat gewährt werden.
Hatten die vorbezeichneten Stelleninhaber
zur Zeit ihrer Ernennung noch nicht etats-
mäßige Vize-Admiral. beziehungsweise
Kontre-Admiralstellen inne, so treten sie
in den Bezug der höheren Gebührnisse
dieser Dienstgrade erst ein, wenn ein
dem Patente nach jüngerer Admiral in
deren Genuß gelangt ist.
Admirall
Bis zur anderweiten Regelung durch
den Etat darf ein Admiral in der
Stellung des Chefs des Marine-Kabi-
netts das Mehr der Gebührnisse eines
Admirals über den Etat erhalten unter
Anrechnung seiner Stelle auf den Etat
der Vize-Admirale.
10 260
13 554
13 554
13 980
4500 Mark Dienstzulage.
4500 Mark Dienstzulage oder
Besoldungszuschuß.
18 000 Mark Dienstzulage.