Reichs-Gesetlatt
Jahrgang 1917
Nr. 161
Inhalt: Bekanntmachung über #nderung der Höchstpreise für Soda. S. 3227. — Bekanntmachung
Über Verlängerung der Amtsdauer bei den Organen des Handwerkerstandes. S. 8229. — Be-
kanntmachung über das Außerkrafttreten der Verordnung, betreffend die Einschränkung der
Arbeitszeit in Spinnereien, Webereien, Wirkereien usw., vom 7. November 1915. S. 82o.
(Nr. 6033) Bekanntmachung über Anderung der Hoöchstpreise für Soda. Vom 11. Sep-
tember 1917. «
26. Mai 1916
A- Grund des & 4 der Verordnung über Höchstpreise für Soda vom 1#8. rrn ê
(Reichs-Gesetzbl. S. 417, 1405) wird der 9 1 dieser Verordnung wie folgt
abgeändert:
1
Die Preise für Soda dürfen die in nachstehender Ubersicht aufgeführten
Beträge nicht übersteigen:
A. Kalzinierte Soda (Ammoniaksoda, Leblancsoda, Sodapulver)
1. bei Abgabe von 50 bis 500 Kilogramm für 100 Kilogramm
Reingewicht ausschließlich Verpackung frei Bahnhof Ver-
sandstation oder frei Haus am Orte des Lieferers 18,00 Mark,
2. bei Abgabe von geringeren Mengen als 50 Kilogramm für
1 Kilogramm einschließlich Verpacnng r
für ½ Kilogramm einschließlich Verpackung .-*
B. Kristall-= und Feinsoda
1. bei Abgabe durch den Hersteller (Fabrikpreis):
a) Kristallsoda:
für 100 Kilogramm Reingewicht ausschließlich Ver-
packung frei Bahnhof Versandstation oder frei Haus
am Orte der Herstellingng ... 95 2
Reichs-Gesetzbl. 1917. 185
Ausgegeben zu Berlin den 12. September 1917.