Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1917. (51)

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Erhebungsmuster 
Schweinezwischenzählung im Deutschen Reiche 
am 15. Oktober 1917 
Staat: Gemeinde: 
Bezirk: » . 
Anzugeben ist die Zahl der in der Nacht vom 14. zum 15. Oktober 1917 im räum- 
lichen Verfügungsbereich einer Haushaltung (sei es auf dem Gehöfte selbst, im Hause, Stalle, 
Scheune, Schuppen, Hofe und Garten, sei es in Außenwerken oder auf Wiese, Weide, Feld 
usw.) vorhandenen Schweine nach den untenbezeichneten Abteilungen. Dabei ist gleichgültig, 
wer Eigentümer der Schweine ist; auf längere Zeit eingestellte Schweine werden wie eigene 
behandelt. Schweine, die vorübergehend abwesend sind, sowie Schweine, die im Laufe des 
15. Oktober verkauft werden, sind mit aufzuzeichnen. Dagegen sind Schweine, die im Laufe 
des Zähltags erst gekauft werden oder die nur zufällig und vorübergehend anwesend sind, 
nicht mitzuzählen. 
Schlächter (Metzger) und Händler haben auch die bei ihnen stehenden oder im Laufe 
des Zähltags eintreffenden und in der Nacht vom 14. zum 15. Oktober 1917 auf dem Trans- 
port gewesenen, zum Schlachten oder Verkaufe bestimmten Schweine aufzuführen, sofern sie 
nicht etwa erst am Zähltag gekauft werden. 
In der Nacht vom 14. zum 15. Oktober 1917 sind vorhanden gewesen: 
Anlage 1 
Anzahl 
unter 8 Wochen alte Schweine (Ferkellll . .. . . . ... 
8 Wochen bis noch nicht ½ Jahr alte Schw.eien . 
V,bisnochnichtlJahralteSchweine...·................. 
lIahralteundältcreSchweine.......................... .. 
Gesamtzahl.... 
Zusammenstellungsmuster 
Schweinezwischenzählung im Deutschen Reiche 
am 15. Oktober 1917 
llt 
  
  
Anlage 2 
Staat: 
.—i-t 7:—“t-—t 
— — 
Schweine- Schweine 
Staat und größere besitende unee 8 Wechenkis 1 bis nech,1 Jobr auel 
Verwaltungsbezirrne Saus. Vochen alte, noch nicht nicht 1 J9ahr und ällere Schweine 
Schweine/ Jahr alie .;». - 
haltungen (Ferkeh ssra alte Schweine) Schweine " überbaupt 
  
  
— — — — — — — — — — — 1.— 15— — — 
1 2 3 
  
  
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