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Unter Berücksichtigung dieser und der bisher eingetretenen Änderungen lautet
der Abschnitt IV des Militärtarifs nunmehr wie folgt:
Teuif Für das
rif. Kilometer sind
Nr. E enstand #zu esssüren
Vienni
IV. Militärgut
Wagenladungen
1. Frachtgut
23 Ein Wagen bis zu 6000 kg Befrachtng 20
24 Ein Wagen von mehr als 6 000 kg Befrachtung 30
Außerdem in beiden Fällen eine Abfertigungsgebühr von
6 x für den Wagen.
.. 2. Eilgut
24a JEin Wagen bis zu 6000 kg Befrachtng 40
24b JEin Wagen von mehr als 6000 kg Befrachtung .......... . 60
Außerdem in beiden Fällen eine Abfertigungsgebühr von
12 K für den Wagen.
3. Beschleunigtes Eilgut
24% Ein Wagen bis zu 6 000 kg Befrachug 80
244in Wagen von meher als 6 000 kg Befrachtug 120
Außerdem in beiden Fällen eine Abtertigungsgebühr
von 24 4& für den Wagen.
Frachtstückgut
25 Für 1000 fS. ·..................... 9
Außerdem eine Abfertigungsgebühr von 1/50 K für 1 000 kg.
Eilstückgut, beschleunigtes Eilstückgut und Exprehgut
26 Zür 1000 fSSSSSSSSSS. 18
Außerdem eine Abfertigungsgebühr von 2 J+K für 1 000 kg.
Wird Militärgut als beschleunigtes Eilsrückgut oler,
wenn es sich zur Beförderung im Packwagen eignet,
als Expreßgut aufgegeben, so wird der vorstchende Satz
für das doppelte wirkliche Gewicht (mindestens für 40 kg)
U berechunct.