Object: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

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Festgesetzter 
Cap. 8 Vortrag Betrag 
A 
l 
I.2Gewerblich-technifcheSchulen. 
Tit. 1. Für die Kreisrealschule in Nürnberg, bezw. für die damit ver- 1 
bundene gewerbliche Fortbildungsschule 136 80 
1 Tit. 2. Für die Realschule in Ansbach 515 — 
Tit. 3. Für die Realschule in Gunzenhausen ..... 108 39 
Summa § 2 760 7 
3 Deutsche Schulen. 
Tit. 1. Auf speziellen Rechtstiteln und Bewilligungen beruhende Fun- # 
1 dationsbeiträge 28 832 48 
Tit. 2. Leistungen für ständige Bauausgaben, 130 — 
Teit. 3. Budgetmäßige Kreisschuldotation . 90 912 81 
« Tit. 4 Zur Ergänzung des Einkommens der Schullehrer nach dem « 
Gesetze vom 10. November 1861 die früheren Kongrualergänzungs— 
- zuschüsse 20 093 13 
1 Tit. 5. Zur Aufbesserung des Einkommens der wirklichen Schullehrer, 
. der Verweser und weltlichen Lehrerinnen, sowie der Schulgehilfen 147 963 12 
Tit. 6. Zur Gewährung einer Zulage von je 90 M an alle Schul- I 
- verweser, weltliche Lehrerinnen und Schulgehilfen 
39060 KMJ — 
i Tit. 7. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen nach den Willigungen 
I in den Budgets der XIX. und XXI. Finanzperiode für die 3 
wirklichen Schullehrer à 90 „X nach 5, 10, 13, 15, 20 und 
je weiteren 5 Dienstjahren von der erstandenen Seminarschluß- 
prüfung, dann für die ständigen Verweser, weltlichen Lehrerinnen # 
und Verweserinnen 2 72 4& nach 5 und von 45 .4 nach 1 
10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Jahren von dem bezeichneten 
Zeitpunkte an gerechnt 703 872 4+ 48 —+ — — 
Tit. 8. Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits I 
vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quiescirt worden 
sind 600 A. — — — 
Tit. 9. a) Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unterstützung 1 
dienstunfähig gewordener Schullehrer 99 600 — 
b) zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen Dienst- 
alterszulagen im Pensionsfalle 7527 M — 4 — — 
c) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 pensionirten 
Schullehrer, Verweser, Hilfslehrer und weltlichen Lehrerinnen, 
Verweserinnen und Hilfslehrerinnen. 7800 — 
  
Tit. 10. Unterstützungsbeiträge für Schullehrers-Relikten: 
a) nach der in der XX. bezw. XXIII. Finanzperiode festgesetzten 
Norm (240 —4 bezw. 300 .4 für eine Wittwe, 130 .4 bezw. 
150 K für eine Doppelwaise und 100 MA für eine einfache 
Waise) 100 990 M — 
 
	        
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