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In Nummer 26 wird hinter „Zässer“ hinzugefügt:
„und Behälter“.
Nummer 27 erhält folgende Fassung:
Gold, Silber, Papiergeld, Effekten, begebbare Handelspapiere, jebe Art
von Echecks, Tratten, Jahlungsaufträge, Gewinnanteilscheine, Zins-
und Rentenscheine, Kredit-, Uberweisungs= und Avisbriefe, Gutschrift-
und Belastungsanzeigen oder andere Urkunden, die, sei es in sich, sei
es nach einer Vervollständigung oder auf Grund einer Handlung des
Empfängers zur Ubertragung von Geldwerten, Krediten oder Effekten
ermächtigen, eine solche bestätigen oder wirksam machen.
Nummer 34 wird hinzugefügt:
„Kadmiumerz)“.
dummer 38 werden hinzugefügt:
„Zink; Kadmium oder seine Legierungen; Zirkonium, Cerium, Thorium
oder ihre Legierungen und Verbindungen;) Zirkonerde, Monazitsand““.
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=
I
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In Siffer 23 treten folgende neue Nummern. hinzu:
12. Schwämme, roh oder bearbeitet;
13. Leim, Gelatine und Stoffe, die zu ihrer Herstellung gebraucht werden.
In Ziffer 23 Nummer 2 wird hinzugefügt:
„Hefe)“.
In 8iffer 27 fallen folgende Nummern fort: „1. Rohseide“ „/6. Por-
zellan und Glas;“.
In Nummer 2 fällt fort: „Harz)“.
Nummer 11 erhält folgende neue Fassung:
Edelsteine mit Ausnahme der für den Industriegebrauch geeigneten
Diamanten) Halbedelsteine, Perlen, Perlmutter und Korallen;.
Berlin, den 9. Januar 1917.
Der RNeichskanzler
In Vertretung
von Capelle
Deu Bezug des Nrichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Vostanstalten.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerel.