Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1917. (51)

Kreiskommunalverband: 
  
  
  
  
  
Bundesstaat: 
Saatkarte Vr. 
für Landwirte. 
Der Landwirt in » 
Kommunalverband: b Bundesstaat: 
Eisenbahnstation; 1 ist berechtigt — 
in Worten: Zentner Hafer, Sommergerste zu Saatzwecken 
  
anzukaufen und nach seinem Betriebsort (falls Beförderung mit der Eisenbahn stattfinden 
soll, nach oben genannter Eisenbahnstation) senden zu lassen. 
(Ort der Ausstellung) den 
(Falls der Kommunalverband die Aus- 
  
Galls der Kommunalverband die es siellung der Karte einer anderen Stelle 
Karte selbst ausstellt) re - uberttagen hat.) 
Der ausstellende Kommunalverband: . derdandes “ Für den ausstellend lverband 
(Unterschrift) –— ((Unnterschrifh) 
  
.Anmerkung: Karten ohne Stempel des empfangenden Kommunalverbandes sind ungültig. 
Nicht Qutreffendes ist zu durchstreichen.
	        
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