— 63 —
zwei Wochen nach Empfang der Aufforderung zu erklären, ob sie die angebotenen
Gegenstände übernehmen will. Erklärt sich die Kriegsschmicröl-Gesellschaft nicht
unverzüglich nach Empfang der Anzeige von der Einfuhr oder binnen zwei
Wochen nach Empfang der Aufforderung, so erlischt die Lieferungspflicht.
Den Preis für die übernommenen Vorräte setzt die Kriegsschmieröl-Gesell-
schaft endgültig fest.
48
Alle Streitigkeiten zwischen der Kriegsschmieröl-Gesellschaft und dem Ver-
äußerer über die Lieferung, die Aufbewahrung und den Eigentumsübergang ent-
scheidct endgültig das Rcichsschicdsgericht für Kriegswirtschaft in Berlin.
X
Erfolgt die Uberlassung nicht freiwillig, so wird das Eigentum auf Antrag
der Kriegsschmieröl-Gesellschaft durch Anordnung der von der Landeszentralbehörde
bestimmten Behörde auf sic oder auf die von ihr in dem Antrag bezeichnete Person
übertragen. Das Eigentum geht mit dem Zeitpunkt auf die Gesellschaft über, in
welchem die Anordnung dem zur Uberlassung Verpflichteten oder dem Inhaber
des Gewahrsams zugcht.
6 10
Die Abnahme hat auf Verlangen des Verpflichteten spätestens binnen zwei
Wochen von dem Tage ab zu erfolgen, an welchem der Kriegsschmieröl-Gesell-
schaft das Verlangen zugeht. Erfolgt die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist,
so geht die Gefahr des Unterganges und der Verschlechterung auf die Kriegs-
schmieröl--Gesellschaft über, und der Ubernahmepreis ist von diesem Zeitpunkt ab
mit eins vom Hundert über dem jeweiligen Neichsbankdiskontsatze zu verzinsen.
Die Jahlung des Ubernahmepreises erfolgt spätestens binnen zwei Wochen nach
der Abnahme.
#11
Die Kriegsschmieröl-Gesellschaft hat bei Abgabe der erworbenen Gegenstände
die Weisungen des Reichskanzlers innezuhalten.
1
Nicht unter diese Bestimmungen fallen Mineralöle, die bei plus 15 Grad
Celsius ein spezifisches Gewicht von nicht über 0)// 8 einschließlich haben (Gasolin,
Benzin, Petrolcum).
& 13
Die Vorschriften der Bekanntmachung, betreffend Bestimmungen für den
Kleinhandel mit Kerzen, vom 4. Dezember 1901 (Reichs-Gesetzbl. S. 494) finden
auch auf die Packungen mit Ceresin= und Wachskerzen Anwendung.