Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1917. (51)

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3. Gruppe e) 
Die Anmerkung am Fuße der Seite wird gefaßt: 
*) Während des Krieges dürfen von den Chloratsprengstoffen der 3. Gruppe, wenn 
sie den Bebingungen unter b) der 2. Gruppe — mit UAusnahme der Zündschnurprobe — 
entsprechen, in unbeschränkten Mengen als Stückgut befördert werden: 
Hetzbacher Sprengchlorat. 
Oranit. 
Ur lb. Munition 
Abschnitt A. Verpackung. Zu 7 
Die Anmerkung’) zu Abs. () am Juße der Seite wird gefaßt: 
*) Ausnahmen während des Krieges: 
Handrohrgranaten dürfen Sprengkapseln enthalten, wenn ihre Zündung durch 
eine besondere Beförderungssicherung sicher verhindert wird. 
Eierhandgranaten dürfen nichtsprengkräftige Reibzünder enthalten. ODlese müssen 
mit einer festsitzenden und noch durch die Verpackung festgehaltenen Schutzkapsel versehen und 
außerdem durch eine besondere Vorrichtung am Zunder gesichert sein. 
Der Eingang der Anmerkung ) zu Abs. G) am Fuße der Seite wird gefaßt: 
*) Während des Krieges gilt für Handwurfmunition folgendes: 
Als Stückgut (in Mengen bis 200 Kilogramm) werden nur befördert: 
Diskushandgranaten. 
Eierhandgranaten mit höchstens 35.Gramm Schwarzpulver und nichtspreng- 
kräftigen Reibzündern II. Anmerkung") zu Abs. (1)). Die Beförderung ist 
jedoch auf Sendungen an inländische militärische Stellen beschränkt. 
Für die Beförderung in Wagenladungen gilt folgendes: 
Geladene Gewehrgranaten .. .. usw. wie bisher. 
Abschnitt B. Aufgabe 
Die Anmerkung“) zu Abs. (e) am Fuße der Seite wird gefaßt: 
*) Wegen Julassung von Diskushandgranaten mit beigepackten Zündern und von 
Eierhandgranaten zur Stückgutbeförderung während des Krieges s. Anmerkung zu U. 
Zu 7 Abf. (3). 
UMr. Ild. Verdichtete und verflüssigte Gase 
Abschnitt C. Amtliche Prüfung der Gefäße 
Im Abs. (63) b) wird hinter „Gase“ ein Steruchen ") und am Fuße der 
Seite folgende Anmerkung gesetzt: 
*) Während des Krieges wird die Frist für die Gefäße unter a) auf 3 Jahre und 
für die Gefäße unter b) auf 7 Jahre festgesetzt. 
Die Anderungen treten sofort in Kraft. 
Berlin, den 1. März 1917. 
Das Reichs Eisenbahnamt 
Wackerzapp
	        
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