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2. bei den einmaligen Ausgaben — Kapitel 4 —
a) zur Errichtung und zum Ankauf von Wohngebäuden für Unter.
beamte und geringer besoldete Beamte in Orten, wo großer
Wohnungsmangel herrscht, insbesondere an Landorten und allein
gelegenen Bahnhöfen — Titel 1 —
b) zur Erwerbung eines Grundstücks und Herstellung eines neuen
Dienstgebäudes in Waldheim (Sachsen) — Titel 30 —
J) zur Erwerbung eines Grundstücks für ein neues Dienstgebäute
des Telegraphenzeugamts in Danzig — Titel 31 —
die angeforderten Beträge.
II. Im Stat der Verwaltung der Reicheeisenbahnen
A. Im ordentlichen Etat
1. bei den fortdauernden Ausgaben — Kapitel 87 —
a) zur außergewöhnlichen Unterhaltung und Ergänzung der bau-
lichen Anlagen — Titel 3
b) zur außergewöhnlichen türrhaltung und Erzänzung der Fahr-
zeuge und der maschinellen Anlagen — Titel 3
die angeforderten Beträge;
2. bei den einmaligen Ausgaben — Kapitel 11 —
) zur Herstellung einer Wasserreinigungsanlage auf dem Bahnhof
Sablon — Titel 6 —,
b) zur Vermehrung der Fahrzeuge — Titel 7 —
die angeforderten Beträge.
B. Im außerordentlichen Etat — Kapitel 5 —
a) zum Ausbau der Strecke Philippsburg-Saargemünd — Titel 15 —,
b) » * „ Saargemünd-Beningen — Titel 16 —)
) - :„„ :„ Frlörchingen-Hayingen — Titel 17 —,
d4) : „:„ „: Krruttingen-Fentsch — Titel 18 —
die angeforderten Beträge.
( 3
Der Reichskanzler wird ermächtigt, die Mittel zur Bestreitung der nach
∆1 und 2 zulässigen Ausgaben sowie der Ausgaben zur Fortführung des
Krieges, soweit die vorhandenen sonstigen Einnahmen nicht ausreichen, durch Aus-
schreibung von Beiträgen der Bundesstaaten in Grenzen der letzten Bewilligung
und durch Ausgabe von Schatzanweisungen bis zur Höhe von dreitausend
Millionen Mark zu beschaffen.