Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1917. (51)

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2. bei den einmaligen Ausgaben — Kapitel 4 — 
a) zur Errichtung und zum Ankauf von Wohngebäuden für Unter. 
beamte und geringer besoldete Beamte in Orten, wo großer 
Wohnungsmangel herrscht, insbesondere an Landorten und allein 
gelegenen Bahnhöfen — Titel 1 — 
b) zur Erwerbung eines Grundstücks und Herstellung eines neuen 
Dienstgebäudes in Waldheim (Sachsen) — Titel 30 — 
J) zur Erwerbung eines Grundstücks für ein neues Dienstgebäute 
des Telegraphenzeugamts in Danzig — Titel 31 — 
die angeforderten Beträge. 
II. Im Stat der Verwaltung der Reicheeisenbahnen 
A. Im ordentlichen Etat 
1. bei den fortdauernden Ausgaben — Kapitel 87 — 
a) zur außergewöhnlichen Unterhaltung und Ergänzung der bau- 
lichen Anlagen — Titel 3 
b) zur außergewöhnlichen türrhaltung und Erzänzung der Fahr- 
zeuge und der maschinellen Anlagen — Titel 3 
die angeforderten Beträge; 
2. bei den einmaligen Ausgaben — Kapitel 11 — 
) zur Herstellung einer Wasserreinigungsanlage auf dem Bahnhof 
Sablon — Titel 6 —, 
b) zur Vermehrung der Fahrzeuge — Titel 7 — 
die angeforderten Beträge. 
B. Im außerordentlichen Etat — Kapitel 5 — 
a) zum Ausbau der Strecke Philippsburg-Saargemünd — Titel 15 —, 
b) » * „ Saargemünd-Beningen — Titel 16 —) 
) - :„„ :„ Frlörchingen-Hayingen — Titel 17 —, 
d4) : „:„ „: Krruttingen-Fentsch — Titel 18 — 
die angeforderten Beträge. 
( 3 
Der Reichskanzler wird ermächtigt, die Mittel zur Bestreitung der nach 
∆1 und 2 zulässigen Ausgaben sowie der Ausgaben zur Fortführung des 
Krieges, soweit die vorhandenen sonstigen Einnahmen nicht ausreichen, durch Aus- 
schreibung von Beiträgen der Bundesstaaten in Grenzen der letzten Bewilligung 
und durch Ausgabe von Schatzanweisungen bis zur Höhe von dreitausend 
Millionen Mark zu beschaffen.
	        
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