Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1917. (51)

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4. in Rumanien die Ausgabestelle der Angestelltenversicherung in Berlin 
(Klosterstraße 65) 
bestimmt. 
Anträge auf Ausstellung und Erneuerung von Versicherungskarten sind 
aus den betreffenden besetzten Gebieten an diese Ausgabestellen unmittelbar zu 
richten. Es steht den Antragstellern in ZJweifelsfällen frei, mit dem Direktorium 
der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin-Wilmersdorf (Hohenzollern= 
damm 193/195) ins Benehmen zu treten. 
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Für die Abführung der Beiträge zur Angestelltenversicherung wird, soweit 
der übliche Postscheckverkehr (Bekanntmachung des Direktoriums der Reichs. 
versicherungsanstalt für Angestellte, betreffend die Beitragsentrichtung für die 
Angestelltenversicherung vom 24. Mai 1912, Amtliche Nachrichten der Reichs 
versicherungsanstalt für Angestellte 1913 S. 46) nicht möglich ist, folgendes 
bestimmt: 
1. Die Beiträge si sind unter der Adresse: Direktorium der Reichsversiche. 
rungsanstalt für Angestellte, Berlin-Wilmersdorf, mittels Postanweisung 
einzuzahlen, und zwar monatlich zum 10. des auf den Beitragsmonat 
folgenden Monats. 
Der Postanweisungsabschnitt, welcher der Reichsversicherungsanstalt 
verbleibt, muß den Arbeitgeber oder die Dienststelle, die den Versicherten 
beschäftigt, deutlich bezeichnen. Dies gilt auch daunn, wenn eine andere 
Dienststelle die Beiträge abführt. 
Hat die Reichsversicherungsanstalt die dem Konto des Arbeitgebers 
erteilte Buchungsnummer mitgeteilt, so ist diese auf dem Postanweisungs- 
abschnitte jedesmal zu vermerken. Bis dahin ist auf dem Abschnitt 
bei Sendungen aus Belgien Buchungsbezirk 1, 
31 
# 
* Frankreich 2 
- : Rußland 5 36, 
" - „: Rumänien - 2 
anzugeben. 
Auf der Rückseite des Postanweisungsabschnitts ist zu vermerken, 
wie sich der eingezahlte Betrag aus vollen und halben Beiträgen nach 
den 9 Gehaltsklassen A bis J und aus Beitragszahlungen nach §& 177 
des Versicherungsgesetzes für Angestellte zusammensetzt, und ob eine 
lUbersicht abgesandt ist oder Anderungen gegen den Vormonat nicht 
eingetreten sind. 
4. Gleichzeitig mit der Abführung der Beiträge ist an das Düektorium 
der Reichsversi jherunsantal. für Angestellte eine Ubersicht nach dem 
Muster N. f. A. II Nr. 3 einzusenden. Vordrucke zu dieser Ubersicht 
werden von dem Direktorium der Reichsversicherungsanstalt für An- 
gestellte kostenlos zur Verfügung gestellt.
	        
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