Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1917. (51)

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schule, der Schiffsprüfungskommission, der Schiffsbesichtigungskommission, 
den Sanitätsämtern, den Bekleidungsämtern, den Küstenbezirksämtern, den 
Marinekassen, den Marinegerichten, den Abwicklungsbureans und den Hafen- 
kapitänen, geprüfter Jahlmeisterapplikant, Obermaat mit den Gebührnissen 
eines Vizefeldwebels, Sergeant mit 612 Mark Löhnung. 
A6. Unteroffliziere 
Landheer: Sergeant, Oberjäger, Oberfahnenschmied, Fahnenschmied, Regiments- 
und Bataillonstambour, Sanitätssergeant und Sanitätsunteroffizier, etats- 
mäßiger Hoboist, Hornist und Trompeter, Oberbäcker. 
Marine: Uberzähliger Portepee-Unteroffizier, Unteroffizier ohne Portepee. 
A7. Gemeine 
Landheer: Obergefreiter, Gefreiter, überzähliger (Hilfs-) Hoboist, Hornist und 
Trompeter, Spielleute, Sanitätsgefreiter, Sanitätssoldat, Okonomiehandwerker, 
Militärkrankenwärter, Militärbäcker. 
Marine: Uberzähliger Unteroffizier, Gemeine mit Obermatrosen= und Matrosenrang. 
A8. Milkitärunterbeamte 
Landheer: Divissons= und Garnisonküster, Waffenmeister, Sattler, Jeughaus- 
waffenmeister, Botenmeister und Bote beim Reichsmilitärgerichte, Militär- 
gerichtsbote. 
Marine: Gerichtsbote, Küster, Waffenmeister, Untermaschinist für Dampffahr- 
zeuge, Lotse II. Klasse, Untersteuermann, Materialienverwalter beim Lotsen- 
und Seezeichenwesen.