Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1917. (51)

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— 5655 — 
Geschützrohre, Lofetten, Prohen, Munitlonswagen, Feldküchen, Backofen- 
wagen, Proviantwagen, Feldschmieden, Scheinwerfer, Scheinwerfer- 
gerät und ihre Bestandteile) 
.Entfernungsmesser und ihre Bestandteile) 
Doppelgläser, Fernrohre, Chronometer, nautische und artilleristische 
Instrumente aller Urt) 
Kleidungs- und Ausrüstungsstücke von erkennbar militärischer Art; 
Sattel-, Zug- und Packtiere, jetzt oder künftig für den Kriegsgebrauch 
gerignet; 
mwilitärisches, als solches kenntliches Geschirr jeder Art; 
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Lagergerät und seine Bestandteile; 
Panzerplatten; 
Stahl- und Eisendraht; Stacheldraht, sowie die zu dessen Befestigung 
und Zerschneidung dienenden Werkzeuge; 
Bleche, verzinnt oder verzinkt 6 
. Kriegsschiffe und sonstige Kriegsfahrzeuge sowie solche Bestandteile, die 
nach ihrer besonderen Beschaffenheit nur auf einem Kriegsfahrzeuge be- 
nutzt werden können, Schiffsbleche und Schiffbaustahl; 
Unterwasser-Schallsignal-Apparate) 
Luft. und Flugfahrzeuge aller Art, deren Bestandteile sowie Jubehör- 
stücke, Gegenstände und Stoffe, die zur Luftschiffahrt oder zu Flug- 
zwecken brauchbar sind; Goldschlägerhaut; 
photographische Artikel; 
Werkzeuge und Vorrichtungen, die ausschließlich zur Anfertigung und 
Ausbesserung von Waffen und Kriegsmaterial bestimmt sind; 
Drehbänke, Maschinen und Werkzeuge, die bei der Herstellung von 
Kriegsmunition gebraucht werden; 
elektrische Artikel, geeignet für Kriegsgebrauch, und ihre Bestandteile) 
Grubenholz mit Einschluß roher und wenig bearbeiteter zu Grubenholz 
bestimmter Hölzer, spanisches Rohr, Bambus, Kork einschließlich Kork- 
mehl) 
Kohlen, Koks, einschließlich Pechkoks und Petrolkoks; Retortengraphit) 
Flachs, Hanf, Jute, Ramie, Espartogras, Kokos, Kapock, Pflanzen- 
fasern, sowie daraus hergestellte Garne und Seilfäden; 
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