— 617 —
Wuster -
Saatharte für Händler Saatkarte für Händler Saatkarte für Händler
Abschnitt A Abschnitt B Abschnitt C
Diesen Abschnitt behält der Veräußerer des Dieser Abschnitt ist vom Veräußerer des Saat. Dieser Abschnitt ist vom Veräußerer des Saat.
Saatguts. guts dem Kommunalverbande, für den das guts mit Abschnitt B dem Kommunalverbande,
Saatgut beschlagnahmt ist, einzureichen und für den das Saatgut beschlagnahmt ist, ein-
von diesem aufzubewahren. zureichen und von diesem, wenn das Saatgut
in einen anderen Kommunalverban) gebracht
worden ist, an den letzteren weiterzusenden.
Kommunalverband. Kommunalverband Kommunalverband ,
Bundesstaat Bundesstaat. Bundesstaat.
Saatkarte rdr. Saatkarte Nr. Saatkarte dufk.
für zugelassene Händler für zugelassene Händler für zugelassene Händler
Der zum Handel mit Saatgut zuge-
lassene Händler I
in.... .,
Kommunalverband ,
Bundesstaat /
Eisenbahnstatin ;
ist berechtiigt
in Woren
Zentner Winterroggen, Sommer=
roggen, Winterweizen, Sommerweizen,
Spelz (Dinkel, Fesen), Emer, Einkorn,
Wintergerste, Sommergerste, Hafer,
Buchweizen, Hirse, Erbsen, Futter-
erbsen (Peluschken), Bohnen, Acker-
bohnen, Linsen, Wicken zu Saatzwecken
zu erwerben und nach seinem Nieder-
lassungsorte (falls Beförderung mit
der Eisenbahn stattfinden soll, nach
obengenannter Eisenbahnstation) sen-
den zu lassen.
(Ort der Ausstellun)g.
4 ,den........·.......·...........·..
Der ausstellende Kommunalverband
·—.y Giaeichin Sune
Nicht Zutreffendes ist zu durchstreichen
Der zum Handel mit Saatgut zuge-
lassene Händlen
in.......................................................... ,
Kommunalverband ..,
Bundesstaat ,
Eisenbahnstation ,
istberechtigt·........·....·..... .
inWorten
ZentnchiutertoggemSommer-
roggen, Winterweizen, Sommerweizen,
Spelz (Dinkel, Fesen), Emer, Einkorn,
Wintergerste, Sommergerste, Hafer,
Buchweizen, Hirse, Erbsen, Futter-
erbsen (Deluschken), Bohnen, Acker-
bohnen, Linsen, Wicken zu Saatzwecken
zu erwerben und nach seinem Nieder-
lassungsorte (falls Beförderung mit
der Eisenbahn stattfinden soll, nach
obengenannter Eisenbahnstation) sen-
den zu lassen.
(Ort der Ausstellung) cccncnnnn
. . den
Der ausstellende Kommunalverband
(Unterschrift, Stempel)
Nicht Zutreffendes ist zu durchstreichen
Der zum Handel mit Saatgut zuge-
lassene Händler
in................................................................... ,
Kgmmunalvetband.................... .............· ,
Bundesstaat...........··...................................... ,
Eisenbahnstation.............,
istberechtigt»».»
inWotten..
ZentnerWintertoggen,Sommeri
roggen, Winterweizen, Sommerweizen,
Spelz (Dinkel, Fesen), Emer, Einkorn,
Wintergerste, Sommergerste, Hafer,
Buchweizen, Hirse, Erbsen, Futtererbsen
(PDeluschken), Bohnen, Ackerbohnen,
Linsen, Wicken zu Saatzwecken zu
erwerben und nach seinem Nieder-
lassungsorte (falls Beförderung mit
der Bahn stattfinden soll, nach oben-
genannter Eisenbahnstation) senden
zu lassen.
(Ort der Ausstellungg
(Unterschrift, Stempel)
Nicht Zutreffendes ist zu durchstreichen