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Die Festsetzung des Wertverhältnisses sowie die der näheren Bedingungen
für Jahlungen im Ausland bleibt dem Reichslanzler überlassen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Großes Hauptquartier, den 21. Juli 1917.
Siegeh Wil h e lim
Ur. Michaelis
Nachtrag zum Neichshaushaltsctat für das Rechnungosahr 191n7
Für das
Kap. Tit. Einnahmen und Ausgaben Rechunngsjahr 1917
- kreten hinzu
Mark —
B. Außerordentlicher Etat
1. Einnahmen
Reichsschuld
4 1.3 Aus der Anleiee ... 15 000 000 000
II. Ausgaben »
6 Aus Anlaß des Krieges ... ... .. .... .. .... ... . ... EII
Aufkommende Einnahmen fließen dem Fonds zu.
—
Berichtigung
IZn der Verordnung vom 16. Juli 1917, betreffend Abänderung der Prisen-
ordnung (Reichs-Gesetzbl. S. 631) ist in der letzten Zeile von Abs. 2 der
Ziffer 11 a. statt „und“ poder“ zu setzen.
en Bezug deß Nechs-Gesesblats vermitteln nur die Vostansialten.
Gerausgegeben im Reichsamt des Junern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.