Full text : Lesebuch für die katholischen Volksschulen des Regierungsbezirks Düsseldorf. Dritter Teil: Oberstufe. (3)

Nachbekl.,  Anten,  mit  angehaͤngter
alternativer  Entscheidung  erkannt,  die
Entscheidung  in  der  Nachklage  aber
ausgesetzt.

6.  In  der  Ationssache  von  dem  O.  A.  Ge-—



richte  Weinsberg  zwischen  den  Jung
Sebastlan  und  Georg  Michael  Rudolphschen
  Ebeleuten  zu  Weinsberg,  beziehungsweise
  Lnten  und  Laten  in  dem
Jung  Sebastian  und  Georg  Michael
Rudolph'schen  Concurs,  Anten,  und
der  Curatel  der  Rudolph'schen  Gant##
masse,  Latin,  Atin,  wurde  vermöge  Beschlusses
  vom  r0.  Juni,  publ.  den  #s.  August,
  die  von  den  Jung  Sebastian  Rudolph'schen
  Eheleuten  und  von  Georg
Michael  Rudolph  gegen  dle  den  ½2.  April
181;  in  ihren  Concurssachen  erdffnete
Verweisung  eingewendete  Ation  wegen
Verschumnisses  der  Nothfrist  zu  Einreichung
  der  Beschwerdeschrift  für  verlassen
  erklrt,  dagegen  die  Ation  der  Georg
Michael  Rudolph'schen  Ehefrau  als
ganz  unstatthaft  verworfen,  und  zwar
unter  Verurthellung  der  Anten  in  die
Prozeß-Kosten  dieser  Instanz.  (d.  13.
August.)

.  In  der  Ationssache  von  dem  O.  A.  Gerichte

  Marbach  zwischen  Christine,  Gottlleb
  Vesters  Ehefrau  in  Hebsack,  O.  A.
Schorndorf,  Intin,  Antin,  und  der  Jo-*



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hannes  Schaid'schen  Pflegschaft  von
Rielingshausen,  Jatin,  Atin,  Vermôgens=
  Auefolge  betreffend,  wurde  vermege
  Beschlusses  vom  15.,  publ.  37.
Juli,  die  Berufung  wegen  versäumter
Nothfrist  zu  Einreichung  der  Beschwerdeschrift
  für  verlassen  erklärt,  und  die
Antin  zum  Ersaß  der  in  dieser  Instanz
aufgegangenen  Kosten  verurthellt.  (d.
15.  August.)

Unter  dem  17.  August  wurde  in  der
Rechtssache  erster  Instanz  zwischen  Adam
DOanner,  von  Thalheim,  und  dessen  in
den  Akten  genannten  Consorten,  Kl.,
und  der  Reinhardt  v.  Gemmingen'schen
Guts-Herrschaft  daselbst,  Bekl.,  Wlldschadens,
  Ersaß  betreffend,  auf  Eidesleistung
  mit  angehängter  alternativer
End-Entscheidung  erkannt.

.  In  der  Atlonssache  von  dem  O  A  Oerichte

  Marbach  zwischen  Dorothee,  des
Johannes  Schmid  zu  Klein-Afpach
Ehefrau,  Bekl.,  Antin,  und  den  Jakob
Huser'schen  Kindern  daselbst,  Kl.,  Aten,
die  Mitbezahlung  väterlicher  Schulden
betreffend,  wurde  vermöge  Beschlusses
vom  30.  Juni,  publ.  2.  Juli,  die  Bernsu

  ng  wegen  Versäumung  der  Nothfrift

zu  Einreichung  der  Beschwerdeschrift  unter
  Verurtheilung  der  Antiu  in  die  Ko-