Metadata : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

hin  wirklich  veruͤbten  und  mit  schwerer
Verwundung  verbundenen  Miederschlagens
  des  gefährdeten  Eigentbümers,  der
den  Dieben  Wlderstand  thun  wollte,
endlich  wegen  einiger  zum  Theil  ausgezelchneter
  Fleisches  -Vergehen  und  eines
Excesses  bei  Vertheidigung  selner  Ehefrau
in  einem  Raufhandel,  unter  Anrechnung
elnes  Thells  des  erstandenen  Arrests  zur
Strase,  noch  zu  achtjéhriger  Zuchthausstrase
  in  Gotteszell  und  nachheriger
zweljähriger  Reklusson  in  einem
Zwangs-ebelishause  zu  verurtheilen,
daneben  in  den  Ersatz  des  Schadens

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unter  solldarischer  Verbindlichkelt  hinsichtlich
  der  in  Genossenschaft  verübten  Diebstäble,
  ingleichen  der  Kurkosten  des  Joserb.
  Schmid,  dieser  unter  solldarlscher
Haftung,  im  Fall  der  Unzurelchenheit
des  Vermdgens  des  hingerichteten  Lorenz
Sing  fär  vessen  Rate,  zu  verfällen,  und
zu  Bezahlung  seiner  eigenen  Verhafis-Defensions
  =  1  der  iIn  der  Sing'schen
und  K.  der  in  seiner  eigenen  Unterfuchungssache
  in  erster  Instanz  erwachsenen
Kosten,  so  wie  sämtlicher  ihn  betreffenden
Prozeß-Kosten  der  Reoisions-Instanz,
anzuhalten  sey.

:.)  Cloll  =  Senat.

Unterm  „.  December  wurde:

1.  in  der  Rechtssache  erster  Instanz  zoischen
  dem  Schäfer  Jakob  Hörcher,  von
fedelboch,  Kl.,  und  dem  verstorbenen
Oberlleutenant  von  Berg  zu  Hfedelbach,
nun  der  von  Berg’schen  Curatel  zu  Lich,
im  Großberzogthum  Hessen,  Bekl.,  verschiedene
  Darlehens=  und  Entschädigungs=Forderungen
  aus  einem  Pacht-Contrakte
betreffend,  die  Beklagte  von  der  gegen
sie  gestellten  Klage  entbunden,  und
der  Kläger  in  sämtliche  Kosten  verurtbeiltz


.  in  der  Ationssache  von  dem  Oberamtsgerichte

  Schorndorf  zwischen  Jung  Frlerrich
  Schabel,  von  Unterurbach,  Bell.,
Anten,  und  seiner  Ehefrau  Anne  Marie,
  geb.  Schabel,  unter  Beistand  ihres
verpflichteten  Kriegsvogts,  Kl.,  Atin,
Allmente  und  Erziehung  der  Kinder  betreffend,
  wegen  nicht  eingereschter  Beschwerdeschrift
  binnen  der  neunzigtäglgen
Frist,  desertorisch  erkannt,  und  Ant  in
die  Kosten  verurtheilt;

3.  In  der  Atlonssache  von  dem  Oberamtsgerichte

  Gerabronn  zwischen  Micheel
Kettler  zu  Niederstetten,  Bekl.,  Anten,
und  der  Eve  Marie  Hofmann  von  da,