Volltext : Haupt-Sachverzeichnis zum Bundes- und Reichs-Gesetzblatte von 1867 bis 1916. (50a)

IV

Chronologische  Uebersicht  des  Jahrganges  1837.

 

Datum  Ausgegeben
des  in  .%
Gesetzessch,  Berlin.

Inhal  t.

Nr.
bes

Stuͤcks

Nr.
des  Gesetzes.


Seite.

 

1837.  1837.

10.  Janr.  20.  Novbr.

18.  —  2.  März.

21.  —  81.  Janr.

31.  —  5.  April.

7.  Febr.2.  März.

7.  —  124  —

13.  —  24.  —
13.  —  l21.  —

18.  —  5.  April.

28.  —  25.  Mai.

9.  März.  24.  Märx.

 

 

bie  Warschauischen  oder  Wesiphälischen  Steuer-Gesetze
  verlustig  gegangen  sind.

Allerhöchste  Kabinetsorder,  durch  welche  der  Stadt
Neuwied  die  Erhebung  eines  Pflastergeldes
nach  dem  anliegenden  Tarif  vom  31.  Dezember
1836.  bewilligt  wird.

Allerhöchste  Kabinetserder,  mit  dem  Tarif  für  die
Fähranstalt  auf  dem  Pregel  flusse  bei  Nettienen,
  im  Regierungsbezirke  Gumbinnen.

Verordnung,  die  autonomische  Sukzessions-Besugniß
  der  Rheinischen  Ritterschaft  und  das
darüber  latefindende  schiedsrichterliche  Verfahren
betreffend.

Tarif,  nach  welchem  das  Brückengeld  beim  sogenanmen
  Hundspaß  im  Gubrauer  Kreise  vom
Dominio  Nieder-Schüttlau  zu  erheben  ist.

Allerhöchste  Kabinetsorder,  über  die  Besugniß  der
Behörden,  durch  polizeiliche  Bestimmungen  die
äußere  Heilighaltung  der  Sonn=  und  Festtage
  zu  bewahren.

Allerhöchste  Kabinetsorder,  wegen  der  gesetzlichen
Feiertage  der  katholischen  Kirche  in  der
Rheinprovinz.

Allerhöchste  Kabinettorder,  die  Ernennung  des  Geheimen
  Staateministers  Rother  zum  Chef  der
Hauptbank  und  des  Gebeimen  Ober-Regierungs=Rarbs
  v.  Lamprecht  zum  Präsidenten  des  Haurt-Banko-Direkoriums,
  mit  dem  Nange  eines  Ratbes
  erster  Klasse,  betreffend.

Tarif,  nach  welchem  das  Ufergeld  für  das  Einund
  Ausschiffen  bei  Neusalz  a.  d.  O.  zu  entrichteu
  ist.

Tarif,  nach  welchem  das  Niederlagegeld  für
Benugung  des  Abladeplatzes  am  Oderufer  zu
Neusalz  zu  entrichten  ist.

Allerböchste  Kabinetsorder,  die  Strase  des  Adelsverlustes
  in  der  Rbeinprovinz  betreffend.
Allerhöchste  Kabinetsorder,  wegen  Ausschließung
der  Oeffentlichkeit  bei  Verbandlungen  von
Religions-Angelegenheiten  und  kirchlichen

  Verhältnissen.

Statut  der  Stistung  für  die  Rheinische  ritterbürtige
  Ritterschaft,  zum  Besten  der  von  der
Sukzession  in  das  Grundeigenthum  auesgeschlossenen
  Söhne  und  Töchter.

Verordnung  für  den  Justitiarius  der  Königlichen
und  Prinzlichen  Hofmarschall-Aemter.

 

20.

 

1831.
(mit  Anl)
1773.
(mit  Anl.)
1771.

1780.

1774.

149.152.

17.

7—12.

19.

21.

79—95.

21—28.