IV
Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1837.
Datum Ausgegeben
des in .%
Gesetzessch, Berlin.
Inhal t.
Nr.
bes
Stuͤcks
Nr.
des Gesetzes.
Seite.
1837. 1837.
10. Janr. 20. Novbr.
18. — 2. März.
21. — 81. Janr.
31. — 5. April.
7. Febr.2. März.
7. — 124 —
13. — 24. —
13. — l21. —
18. — 5. April.
28. — 25. Mai.
9. März. 24. Märx.
bie Warschauischen oder Wesiphälischen Steuer-Gesetze
verlustig gegangen sind.
Allerhöchste Kabinetsorder, durch welche der Stadt
Neuwied die Erhebung eines Pflastergeldes
nach dem anliegenden Tarif vom 31. Dezember
1836. bewilligt wird.
Allerhöchste Kabinetserder, mit dem Tarif für die
Fähranstalt auf dem Pregel flusse bei Nettienen,
im Regierungsbezirke Gumbinnen.
Verordnung, die autonomische Sukzessions-Besugniß
der Rheinischen Ritterschaft und das
darüber latefindende schiedsrichterliche Verfahren
betreffend.
Tarif, nach welchem das Brückengeld beim sogenanmen
Hundspaß im Gubrauer Kreise vom
Dominio Nieder-Schüttlau zu erheben ist.
Allerhöchste Kabinetsorder, über die Besugniß der
Behörden, durch polizeiliche Bestimmungen die
äußere Heilighaltung der Sonn= und Festtage
zu bewahren.
Allerhöchste Kabinetsorder, wegen der gesetzlichen
Feiertage der katholischen Kirche in der
Rheinprovinz.
Allerhöchste Kabinettorder, die Ernennung des Geheimen
Staateministers Rother zum Chef der
Hauptbank und des Gebeimen Ober-Regierungs=Rarbs
v. Lamprecht zum Präsidenten des Haurt-Banko-Direkoriums,
mit dem Nange eines Ratbes
erster Klasse, betreffend.
Tarif, nach welchem das Ufergeld für das Einund
Ausschiffen bei Neusalz a. d. O. zu entrichteu
ist.
Tarif, nach welchem das Niederlagegeld für
Benugung des Abladeplatzes am Oderufer zu
Neusalz zu entrichten ist.
Allerböchste Kabinetsorder, die Strase des Adelsverlustes
in der Rbeinprovinz betreffend.
Allerhöchste Kabinetsorder, wegen Ausschließung
der Oeffentlichkeit bei Verbandlungen von
Religions-Angelegenheiten und kirchlichen
Verhältnissen.
Statut der Stistung für die Rheinische ritterbürtige
Ritterschaft, zum Besten der von der
Sukzession in das Grundeigenthum auesgeschlossenen
Söhne und Töchter.
Verordnung für den Justitiarius der Königlichen
und Prinzlichen Hofmarschall-Aemter.
20.
1831.
(mit Anl)
1773.
(mit Anl.)
1771.
1780.
1774.
149.152.
17.
7—12.
19.
21.
79—95.
21—28.