Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

Zusammenstellung 
  
  
  
der Reichsabgaben im Post= und Telegraphenverkehre. 
Als Reichsabgabe wird 
  
  
ein Zuschlag zu den Post- 
Nr Gegenstand rin Beschlatezn ven hon 
· erhoben in Höhe von 
1| Briefe 
a) im Orts- und Nachbarortsverkehre 
bis 20 Grnmmm. 5 Df. 
üüber 20 bis 250 Gramm . . . .. ... . . .. 10 „ 
b) im sonstigen Verkerber ... 5„ 
2 Hostkarten 
) im Orts- und Nachbarortsverkehre 2½ 2 
b) im sonstigen Verkher 5 2„ 
3Drucksachen 
bis 50 Gramm . . . .. . .. . . .......... . ... 2 „ 
über 50 bis 100 Gramm . . . . . . . .. .. ... .. 2½ 
über 100 Gramm . . . . . . .. . .. . . .... . . ... 5 „ jeder Sendung 
4Geschäftspapiere ... . . . . . . .. . . . . . . . .. . ... 5 2 
5 Warenproben über 100 Gceemm. 5 2 
6 Mischsendugen . ... 53 2 
71Pakete 
I. bis zum Gewichte von 5 Kilogramm 
a) auf Entfernungen bis 75 Kilometer ein- 
schließligggaaanaa 15 „ 
b) auf alle weiteren Entfernungen 25 
  
 
	        
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