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Reichs-Gesetzblatt
Inhalt: Verordnung zur Abänderung der Verordnung über die Preise für Heu aus der Ernte 1918. S. 1078
(Nr. 6439) Verordnung zur Abänderung der Verordnung über die Preise für Heu aus der
Ernte 1918. Vom 12. August 1918.
Auf Grund der Verordnung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der
Volksernährung vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 401)
g 18. August 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 823)
Artikel 1
Im 91 Nr. 1 der Verordnung über die Preise für Heu aus der Ernte
1918 vom 24. Mai 1918 eichs--Gesetzbl. S. 421) wird
unter a) die Jahl „180“ durch „220 und
unter b) die Zahl 160“ durch „200
wird verordnet:
ersetzt.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Der durch Artikel 1 festgesetzte Preis gilt für die nach & 1, 2 der Ver-
ordnung über den Verkehr mit Heu aus der Ernte 1918 vom 1. Mai 1918
(Reichs-Gesetzbl. S. 368) aufzubringenden Heumengen, auch soweit das Heu schon
geliefert ist.
Berlin, den 12. August 1918.
Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts
In Vertretung
Edler von Braun
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Reichs-Gesetzbl. 1918. 190
Ausgegeben zu Berlin den 17. August 1918.