Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

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60 600 000 Rubel in Stücken zu 50, 100 oder 500 Rubel, 
30 300 000 Rubel in Stücken zu 250 oder 1000 Rubel, 
2. vier am 30. September, 31. Oktober, 30. November und 31. Dezember 
1918 zu zahlenden Beträgen von je 
50 676 Kilogramm Feingold und 
113 635 000 Rubel in Banknoten, und zwar 
75757 000 Rubel in Stücken zu 50, 100 oder 500 Nubel, 
37 878 000 Rubel in Stücken zu 250 oder 1000 Rubel. 
Die Teilbeträge sind in Orscha oder Dskow den Beauftragten der Deutschen 
Regierung zu übergeben; die Beauftragten werden beim Empfang cine vorläusige 
Quittung ausstellen, die nach Abschluß der Prüfung und Lählung des Goldes 
und der Noten durch eine endgültige Quittung ersetzt werden soll. 
∆2 
Ein Betrag von 1 Milliarde Mark soll durch Lieferung russischer Waren 
nach Maßgabe der darüber zu treffenden besonderen Vereinbarung getilgt werden. 
Die Waren sind im Werte von je 50 Millionen Mark bis zum 15. November 
und 31. Dezember 1918, im Werte von je 150 Millionen Mark bis zum 
31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember 1919, im Werte von 
300 Millionen Mark bis zum 31. März 1920 zu liefern; soweit die Lieferungen 
bis zu diesen Terminen nicht erfolgen können, würde der jeweils fehlende detrag 
alsbald entweder in deutschen Reichsbanknoten zum Neunwert oder in geingol 
und Rubelnoten nach dem Verhältnuis drei zu zwei, und zwar zu einem jeweils 
festzusetzenden Kurse, zu begleichen sein. 
* 3 
Ein Betrag von 2½⅛ Milliarden Mark wird bis zum 31. Dezember 1918 
durch Ubergabe von Titeln einer vom 1. Jannar 1919 an mit 6 vom Hundert 
verzinslichen und mit ½ vom Hundert zuzüglich der ersparten Jinsen zu tilgenden 
Anleihe beglichen werden, die von der Russischen Regierung im Neunbetrage der 
bezeichneten Summe in Deutschland aufgenommen wird, und deren Bedingungen 
als Bestandteil dieser Vercinbarung gelten sollen. 
Als Sicherheiten für die im Absatz 1 bezeichnete Anleihe sollen bestimmte 
Staatscinnahmen, insbesondere auch die Pachtgebühren für gewisse an Deutsche
	        
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