— 89 —v Reichs-Gesetzblatt
Jahrgang 1918
Nr. 27
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend gewerbliche Schutzrechte von Angehörigen Brasiliens. S. 89.
(Nr. 6250) Bekanntmachung, betreffend gewerbliche Schutzrechte von Angehörigen Brasiliens.
Vom 25. Februar 1918.
Im Wege der Vergeltung wird auf Grund des § 7 Abs. 2 der Verordnung
des Bundesrats über gewerbliche Schutzrechte feindlicher Staatsangehöriger vom
1. Juli 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 414) folgendes bestimmt:
Artikel 1
Die Vorschriften der § 1 bis 4 der Verordnung über gewerbliche Schutz-
rechte feindlicher Staatsangehöriger vom 1. Juli 1915 werden auf die Angehörigen
Brasiliens für anwendbar erklärt.
Artikel 2
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 25. Februar 1918.
Der Reichskanzler
Im Auftrage
Delbrück
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Reiche-Gesetzbl. 1918. 28
Ausgegeben zu Berlin den 27. Februar 1918. ·