Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

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Inkrafttreten der Artikel 13 bis 45 einen späteren Zeitpunkt zu vereinbaren, 
wenn ein regelmäßiger Personen= und Nachrichtenverkehr zwischen Deutschland 
und Rußland nicht rechtzeitig hergestellt sein sollte. 
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten dieses Abkommen unterzeichnet 
und mit ihren Siegeln versehen. 
Ausgefertigt in doppelter Urschrift in Berlin am 27. August 1918. 
(Siegel) von Hintze 
(Siegel) A. Joffé 
(Siegel) Kriege 
 
	        
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