Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

1874 — 
An den Tisch, an dem der Wahlvorstand Platz nahm, wurde ein viereckiges Gefäß 
mit Deckel zum Hineinlegen der Stimmzettel (Wahlurne) gestellt. Der Wahlvorstand stellte 
fest, daß die Höhe der Wahlurne im Innern gemessen entimeter, der Abstand jeder Wand 
von der gegenüberliegenden Wiand Sentimeter und die Breite des Spaltes im Deckel der 
Urne Zeientimeter betrug, und schloß die Wahlurne durch Auflegen des Deckels, nachdem 
er sich überzeugt hatte, daß sie leer war. Die Wahlurne wurde bis zum Schlusse der Ab- 
stimmung nicht wieder geöffnet. 
Damit der Wähler unbeobachtet seinen Stimmzettel in den Umschlag zu stecken ver- 
mochte, war (Beschreibung der Absonderungsvorrichtung) 
Durch den Wahlvorstand war in der Nähe des Juganges zu de Nebenraum 
— Nebentisch —“) für die Bereithaltung der abgestempelten Umschläge aufgestellt worden 
Von den eischienenen Wählern begab sich jeder einzeln, nachdem er einen Umschlag 
ausgehändigt irhalten hatte — in den Nebenraum — an den Nebentisch“). Dort steckte er 
seinen Stimmzettel unbeobachtet in den Umschlag. Er trat sodann an den Vorstandstisch 
heran, nannte seinen Namen und auf Erfordern seine Wohnung und übergab den Umschlag 
mit dem Stimmzettel, sobald der Schriftführer den Namen in der Wählerliste aufgefunden 
hatte, dem Wahlvorsteher, der ihn sofort uneröffnet in die Wahlurne legte. 
Hierbei mußten von dem Wahlvorsteher zurückgewiesen werden: 
1. weil der Wähler den Stimmzettel nicht in einem amtlich gestempelten Umschlag 
abgeben wollte, Stimmzettel, « 
2. weil der Wähler den Stimmzettel in einem mit einem Kennzeichen versehenen 
Umschlag abgeben wolltt, Stimmzettel. 
Auch mußten. MWeähler von der Stimmgebung zurückgewiesen werden, 
weil sie sich trotz erhaltener Aufforderung weigerten — in den Nebenraum — 
an gen Nebentisch —") zu treten, um den Stimmzettel in den Unschlag 
zu stecken. 
Der Schriftführer vermerkte die Stimmabgabe jedes Wählers, indem er neben dessen 
Namen in der dazu bestimmten Spalte der Wählerliste ein Kreuz machte. 
Um 8 Uhr nachmittags erklärte der Wahlvorsteher die Abstimmung für geschlossen. 
Die Umschläge wurden aus der Wahlurne genommen und uneröffnet gezählt. 
Die Anzahl der Umschläge betrug 
rencsebe¼ Sie stimmte mit der Jahl der Wähler, neben deren Namen in 
übereinstimmen. der Wählerliste der Abstimmungsvermerk gemacht war, überein. 
Wird durchstrichen, Sie war um oe als die Zahl der Wähler, neben deren 
wenn die Jahlen über. ) Namen in der Wählerliste der Abstimmungsvermerk gemacht war. Jur 
einstimmen. Aufklärung dieser Verschiedenheit, welche sich auch bei wiederholter 
Zählung herausstellte, dient folgendes: 
Wird durchstrichen, soweit 
die bezeichneten Fälle nicht 
vorgekommen sind. 
  
*) Das Unzutreffende ist zu durchstreichen. 
 
	        
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