Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

— 1379 — 
III. Verteilung der Abgeordnetensitze auf die Wahlvorschläge. 
Nach den öffentlich bekanntgemachten Wahlvorschlägen sind 
die Wahlvorschläge – 
die Wahlvorschlee - 
die Wahlvorschläge 5 
miteinander zu einer Gruppe verbunden, so daß sie den anderen Wahlvorschlägen gegenüber 
für diese Verteilung als ein Wahlvorschlag gelten. 
Es wurden die Gesamtstimmenzahlen der verbundenen und der nichtverbundenen. Wahl- 
vorschläge nacheinander durch 1, 2, 3, 4 usw. geteilt, bis von den sich hierbei ergebenden Teil- 
zahlen so viele Höchstzahlen der Größe nach ausgesondert werden konnten, wie Abgeordnete 
zu wählen sind. Hiernach ergab sich folgende Verteilung: 
  
  
.——- Die Die Die 
Geteilt Wahl- Wahl- Wahl- Wahl- verbundenen verbunbenen verbundenen 
durch wvorschlag vorschlag svorschlag svorschlag Wablvorschläge Wahlvorschlage Wahlvorschlage 
2 ————————— 222222 2 2 2 ELLIII — 2 2 2 2 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
usw. 
Entsprechend den sich ergebenden Höchstzahlen, die durch Unterstreichen kenntlich 
gemacht sind, entfielen auf · 
Wahlvorschlag Sitz. 
Wahlvorschlg Sict: 
Wahlvorschlag Sitz 
Wahlvorschlg Sitz j 
auf die verbundenen Wahlvorschläge: 
Sitz 
................. Sitz...... 
Seitz. 
IV. Unterverteilung auf die verbundenen Wahlvorschläge. 
Bei der weiteren Verteilung innerhalb der auf die verbundenen Wahlvorschläge 
„ entfallenen Sitze wurde in der gleichen Weise folgende Ver- 
teilungsrechnung vorgenommen: 
261“
	        
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