Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

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(Nr. 6556) Bekanntmachung über einmalige Sonderzuteilung von K. A.-Seife. Vom 
29. November 1918. 
Auf Grund der Ermächtigung durch die Reichsregierung sowie auf Grund des 
§ 1 der Bekanntmachung über den Verkehr mit Seife, Seifenpulver und anderen 
fetthaltigen Waschmitteln vom 18. April 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 307) wird 
folgendes bestimmt: 
Über die im § 2 Nr. 1 der Bekanntmachung, betreffend Ausführungs- 
bestimmungen über den Verkehr mit Seife, Seifenpulver und anderen fetthaltigen 
Waschmitteln vom 21. Juli 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 766) vorgesehene. Menge 
fFeinseie hinaus dürfen auf den Januar-Abschnitt der laufenden Seifenkarte einmal 
statt 50 g 100 g K. A.-Seife abgegeben werden. 
Berlin, den 29. November 1918. 
Der Staatssekretär des Reichswirtschaftsamts 
Dr. August Müller 
  
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten. 
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.