Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

—  111 —     Reichs-Gesetzblatt  
Jahrgang 1918 
  
Nr. 34 
        . —           
          
 
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend Liquidation amerikanischer Unternehmungen.  S. 111. — Ver- 
ordnung gegen den Schleichhandel. S. 112. — Verordnung über die Genehmigung von 
Ersatzlebensmitteln S. 113. 
  
(Nr. 6261) Bekanntmachung, betreffend Liquidation amerikanischer Unternehmungen. Vom 
4. März 1918. 
Auf Grund des § 12 Abs. 2 der Verordnung, betreffend Liquidation britischer 
Unternehmungen, vom 31. Juli 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 871) wird folgendes. 
bestimmt: 
Artikel 1 
Die Vorschriften der Verordnung, betreffend Liquidation britischer Unter- 
nchmungen, vom 31. Juli 1916 werden im Wege der Vergeltung auf Unter- 
nehmungen, deren Kapital überwiegend Angehörigen der Vereinigten Staaten von 
Amerika zusteht, oder die vom Gebiete der Vereinigten Staaten von Amerika aus 
geleitet oder beaufsichtigt werden oder bis zum Kriegsausbruche geleitet oder beauf- 
sichtigt wurden, sowie auf Beteiligungen von Angehörigen der Vereinigten Staaten. 
von Amerika an einem Unternehmen für anwendbar erklärt. 
Artikel 2  
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. 
Berlin, den 4. März 1918. 
Der Reichskanzler 
In Vertretung 
Freiherr von Stein 
  
Reichs-Gesetzbl. 1918. 
Ausgegeben zu Berlin den 11. März 1918. 
  
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