— 111 — Reichs-Gesetzblatt
Jahrgang 1918
Nr. 34
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Inhalt: Bekanntmachung, betreffend Liquidation amerikanischer Unternehmungen. S. 111. — Ver-
ordnung gegen den Schleichhandel. S. 112. — Verordnung über die Genehmigung von
Ersatzlebensmitteln S. 113.
(Nr. 6261) Bekanntmachung, betreffend Liquidation amerikanischer Unternehmungen. Vom
4. März 1918.
Auf Grund des § 12 Abs. 2 der Verordnung, betreffend Liquidation britischer
Unternehmungen, vom 31. Juli 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 871) wird folgendes.
bestimmt:
Artikel 1
Die Vorschriften der Verordnung, betreffend Liquidation britischer Unter-
nchmungen, vom 31. Juli 1916 werden im Wege der Vergeltung auf Unter-
nehmungen, deren Kapital überwiegend Angehörigen der Vereinigten Staaten von
Amerika zusteht, oder die vom Gebiete der Vereinigten Staaten von Amerika aus
geleitet oder beaufsichtigt werden oder bis zum Kriegsausbruche geleitet oder beauf-
sichtigt wurden, sowie auf Beteiligungen von Angehörigen der Vereinigten Staaten.
von Amerika an einem Unternehmen für anwendbar erklärt.
Artikel 2
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 4. März 1918.
Der Reichskanzler
In Vertretung
Freiherr von Stein
Reichs-Gesetzbl. 1918.
Ausgegeben zu Berlin den 11. März 1918.
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