Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

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I. Zeitungen, die im Jahre 1915 eine Fläche 
 
   
    
 
 
1. bis 200 Quadratmeter eingenommen hatten, erfahren eine 
Einschränkung von 11 vom Hundert 
2. von 201 bis 250 Quadratmeter eingenommen hatten, er- 
fahren eine Einschränkung von 13,5 vom Hundert 
3. von 251 bis 300 Ouadratmeter eingenommen hatten, er- 
fahren eine Einschränkung von 18 vom Hundert 
4. von 301 bis 350 Quadratmeter eingenommen hatten, er- 
fahren eine Einschränkung von 22,, vom Hundert 
5. von 351 bis 400 Quadratmeter eingenommen hatten, er- 
fahren eine Einschränkung von 27 vom Hundert 
6. von 401 bis 500 Ouadratmeter eingenommen hatten, er- 
fahren eine Einschränkung von 30 vom Hundert 
7. von 501 bis 600 Quadratmeter eingenommen hatten, er- 
fahren eine Einschränkung von 31 vom Hundert 
8. von 601 bis 700 Quadratmeter eingenommen hatten, er- 
fahren eine Einschränkung von 32 vom Hundert 
9. von 701 bis 800 Quadratmeter eingenommen hatten, er- 
fahren eine Einschränkung von 33 vom Hundert 
10. von 801 bis 950 Quadratmeter eingenommen hatten, er- 
fahren eine Einschränkung von 36 vom Hundert 
11. von 951 bis  1100 Ouadratmeter eingenommen hatten, er- 
fahren eine Einschränkung von 37 vom Hundert 
12. von 1101 bis 1250 Quadratmeter eingenommen hatten, er- 
fahren eine Einschränkung von 38 vom Hundert 
13. von 1251 bis 1 400 Quadratmeter eingenommen hatten, er- 
fahren eine Einschränkung von 39 vom Hundert 
14. von  1401 bis  1600 Quadratmeter eingenommen hatten, er- 
fahren eine Einschränkung von 42 vom Hundert 
15. über  1600 Ouadratmeter eingenommen hatten, hatten, er- 
eine Einschränkung von 44,5 vom Hundert 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
der von ihnen für den Druck der Zeitung im Jahre 1915 verbrauchten Menge von maschinen- 
glattem, holzhaltigen Druckpapier, errechnet für einen Zeitraum von drei Monaten. 
  
Die Quadratmeterfläche wird errechnet durch Feststellung der Papierseitengröße 
und der Gesamtzahl der Seiten (Umfang), die die Zeitung im Jahre 1915 gehabt hat. 
Zeitungen, deren Quadratmeterfläche sich im Jahre 1915 gegenüber dem 
Jahre 1913 verringert hat, erhalten, wenn die Minderung 
 
 
 
 
1. bis zu 300 Quadratmeter beträgt, 
4 vom Hundert 
2. von 301 bis 450 Ouadratmeter be- 
trägt, 5 vom Hundert 
    
3. von 451 bis 500 Quadratmeter be-      
trägt, 6 vom Hundert 
4. über 500 Quadratmeter beträgt, 7 vom 
Hundert 
} 
 
über diejenige Menge hinaus,zu derem Bezug sie gemäß Ziffer 1 berechtigt sind.
	        
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