Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

—  185 —  Reichs-Gesetzblatt 
Jahrgang 1918 
Nr. 52 
 
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend vorübergehende Änderung des § 56 der Eisenbahn-Verkehrsordnung 
 (Inhalt des Frachtbriefs). S. 185. — Verordnung über Maßnahmen zur Beschränkung des 
Fremdenverkehrs. S. 186. 
  
(Nr. 6301) Bekanntmachung, betreffend vorübergehende Änderung des § 56 der Eisenbahn- 
Verkehrsordnung (Inhalt des Frachtbriefs). Vom 12. April 1918. 
Auf Grund des § 2 Abs. (4) der Eisenbahn-Verkehrsordnung wird § 56 Abs. (8) 
wie folgt ergänzt:  
In der Anmerkung *) am Fuße der Seite wird am Ende nachgetragen: 
Auf der Vorderseite dürfen jedoch folgende drei Vermerke: 
"von Sendung des R. R. " 
„zur Verfügung des R. R." 
„zur Weiterbeförderung an R. R." 
eingetragen werden. Hierfür sind die drei untersten Linien der für die Inhaltsangabe bestimmten 
Spalte zu verwenden. Diese Vermerke hat der Absender von der Inhaltsangabe und von 
der Angabe des Versandorts oben und unten durch starke Linien zu trennen. 
Die Änderung tritt sofort in Kraft. 
Berlin, den 12. April 1918. 
Das Reichs-Eisenbahnamt 
In Vertretung 
Petri 
  
Reichs-Gesetbl. 1918. 54 
Ausgegeben zu Berlin den 15. April 1918
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.