Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

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Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten diesen Vertrag unterzeichnet 
und mit ihren Siegeln versehen. 
Ausgefertigt in doppelter Urschrift in Berlin am 11. Januar 1917. 
(L. S.) Kriege 
(L. S.) Simons 
(L. S.) I. Hakky 
(L. S.) Ahmed Réchid 
  
(Rr. 6307) Auslieferungsvertrag 
zwischen dem Deutschen Reiche und dem 
Osmanischen Reiche. 
Seine Majestat der Deutsche Kaiser, König von Preußen, im Namen des 
Deutschen Reichs, und Seine Majestät der Kaiser der Osmanen, 
von dem Wunsche geleitet, die Auslieferung von Verbrechern sowie die sonstige 
Leistung gegenseitiger Rechtshilfe in Strafsachen und die Mitteilung von Ver- 
urteilungen zwischen dem Deutschen Reiche und dem Osmanischen Reiche zu regeln, 
sind übereingekommen, einen Auslieferungsvertrag abzuschließen, und haben 
demzufolge zu Ihren Bevollmächtigten ernannt: 
Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen: 
Seine Erzellenz Herrn Dr. Johannes Kriege, Allerhöchstihren Wirk- 
lichen Geheimen Rat, Direktor im Auswärtigen Amte, und
	        
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