Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

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Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten diesen Vertrag unterzeichnet 
und mit ihren Siegeln versehen. 
Ausgefertigt in doppelter Urschrift in Berlin am 11. Januar 1917. 
(L. S.) Kriege 
(L. S.) Simons 
(L. S.) I. Hakky 
(L. S.) Ahmed Réchid 
  
(Nr. 6311) 
Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und dem Osmanischen 
Reiche, betreffend die Amwendung des deutsch-osmanischen 
Vertrags vom 11. Januar 1917 über Rechtsschutz und gegen- 
seitige Rechtshilfe in bürgerlichen Angelegenheiten auf die 
deutschen Schutzgebiete. 
Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, im Namen des 
Deutschen Reichs, und Seine Majestät der Kaiser der Osmanen 
sind übereingekommen, die Beziehungen zwischen den deutschen Schutz- 
gebieten und dem Osmanischen Reiche in Ansehung des Rechtsschutzes und der 
gegenseitigen Rechtshilfe in bürgerlichen Angelegenheiten durch einen Vertrag zu 
regeln, und haben demzufoige zu Ihren Bevollmächtigten ernannt
	        
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