Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

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gilt,  soweit  er  eine  Erklärung  binnen  der  Frist  nicht  abgibt.  Ist  der  Verpflichtete
  nicht  zugleich  Eigentümer,  so  kann  auch  der  Eigentümer  den  Antrag  nach
Satz  1  stellen.

Alle  Mengen,  die  nach  Abs.  1  übernommen  werden,  müssen  von  dem
Kriegsausschuß  abgerufen  werden.  Der  zur  Überlassung  Verpflichtete  hat  dem
Kriegsausschuß  anzuzeigen,  von  welchem  Zeitpunkt  ab  er  zur  Lieferung  bereit  ist.
Erfolgt  die  Abnahme  nicht  binnen  2  Wochen  nach  diesem  Zeitpunkt,  so  ist  der
Kaufpreis  vom  Ablauf  der  Frist  mit  1  vom  Hundert  über  den  jeweiligen  Reichsbankdiskont
  zu  verzinsen.  Mit  dem  Zeitpunkt,  an  dem  die  Verzinsung  beginnt,
geht  die  Gefahr  des  zufälligen  Verderbens  oder  der  zufälligen  Wertminderung  auf
den  Kriegsausschuß  über.  

§ 7

Der  Kriegsausschuß  hat  für  das  von  ihm  übernommene  Leimleder  einen
angemessenen  Übernahmepreis  zu  zahlen.

Dieser  Preis  darf  für  den  Doppelzentner  bei  den  in  nachstehender  Übersicht
  aufgeführten  Leimledersorten  die  nachfolgenden  Grenzen  frei  Vollbahnwagen
des  Verladeorts  nicht  übersteigen:

Rindleimleder  ohne  Schwefelnatrium,  naß  handgeschoren..  9,90  Mark

Rindleimleder ohne Schwefelnatrium,    maschinengeschoren.    6,60 Mark
Rindleimleder mit Schwefelnatrium,      naß  handgeschoren.       9,00 Mark
Rindleimleder  mit Schwefelnatrium,  maschinengeschoren.    ....6,00  Mark
Rindköpfe  und  Abschnitte,  enthaart  ..  .  ..  ..  .......  .....  .....13,00  Mark
Rindköpfe  und  Abschnitte,    mit  Haaren  .................................11,00  Mark
Rindspaltleimleder,  naß  gefällt,  enthaant..  ...............................14,00  Mark
Roßleimleder,  handgeschoren  naß  .......  ..  .  .....  .  ...............  6,00  Mark
Roßleimleder,  maschinengeschoren  naß  ....  .  ...  ....  .  .  ....  4,00  Mark
Roßspaltleimleder,  naß......................................................................  7,80 Mark
gesalzene Rohhautabschnitte.............................................................  8,50 Mark
Reh-und Rehkitzleimleder ,naß...........................................................  9,00 Mark

Wildleimleder  (Hirsch-,  Kanin-,  Renntier-,  Dachs.,  Elenleimleder),
  naß  .  .  .  ..  ..  .  .  .....................................................  7,00  Mark
Schweine-,  Hunde-,  Katzenleimleder,  naß  .................................  4,50 Mark
Hasen-  und  Kaninnudeln,  trocken  ............................................  45,00  Mark
Schaf-  und  Lammleimleder,  ohne  Schabsel  naß  ..  .  ...  ...  7,50  Mark
Schaf- und Lammleimleder,  mit Schabsel naß            ......................5,00  Mark
Ziegen-  und  Zickelleimleder,  naß  12,00  Mark
Kalbleimleder,  naß  gefällt,  enthaart,  1.  Sorte  ......................  30,00  Mark
Kalbleimleder,  naß  gefällt,  enthaart  2. Sorte  ............................21,00 Mark
(vor  Mastkalb-  und  Fresserfellen)  

Kalbleimleder,  trocken  ......................................................................75,00  Mark
Kalbsköpfe,  gesalzen  mit  Haaren  ................................................45,00 Mark
Kalbsköpfe,    trocken  ......................................................................  80,00  Mark
Kalbsschabsel  .  .  ..  .  .  .  .  .........................................................  6,60  Mark