SIEBENTER VORTRAG)
erfen wir, teilweise antizipierend, einen Blick
\ \ auf die großen Gegensätze, die heutzutage die
Welt bewegen, so finden wir deren Keime
schon in den damaligen Zeiten gelegt. Auf der einen Seite
finden wir das zentralisierte römische Reich mit seiner
Staatsidee an der Spitze, mit seiner Beamtenhierarchie,
die trotz ihres Glanzes dem Willen eines einzigen unter:
tan war, mit seinem Klerus, dessen Macht eine mehr
geistliche und der in weltlicher Beziehung den Kaisern
unterworfen war. Auf der anderen Seite erblicken wir
das germanische Königtum mit seinem Prinzip der Erblichkeit,
beschränkt übrigens durch eine Menge gegen»
überstehender persönlicher Berechtigungen; wir sehen
das germanische Gefolgschaftswesen im schroffsten Gegensatze
zu der strengen Untertanenpflicht der gewisser:
maßen zu Verwaltungsobjekten gewordenen römischen
Provinzialen, wir sehen ein sehr starkes aristokratisches
Moment, welches sowohl unter den Laien als unter dem
Klerus sich nach und nach zu immer größerer Bedeutung
erhebt. Diese scharfen Gegensätze wirken noch heutzus
tage mit der größten Gewalt fort, und sind in der neuesten
Zeit in offenen Kampf miteinander geraten. Die Ten->
denz unserer Zeit geht dahin, jenes germanische per:
sönliche Prinzip wegzuschaffen und den absoluten Staat,
der sich durch sich selbst bewegt, wiederherzustellen,
worin einerseits etwas dem römischen Staat Analoges,
dem germanischen Widerstrebendes liegt, andererseits
aber auch der Ursprung des republikanischen Elementes
zu suchen ist: denn auch dieses tendiert dahin, alles Per:
sönliche aus dem Staate wegzuschaffen. Das germanische
Königtum steht zwischen den beiden Gegensätzen, denn
es hat sich sowohl mit der römischen Idee über Ver:
fassung und Verwaltung, als mit dem persönlichen Ele-1)
Vom 2. Oktober 1854.
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