Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

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der Oberst im Generalstabe, Königlich Bulgarischer Militärbevollmächtigter 
bei Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser und Flügeladjutant Seiner 
Majestät des Königs der Bulgaren, Peter Gantschew, 
der Königlich Bulgarische Erste Legationssekretär Dr. Theodor Anastassoff, 
von der Kaiserlich Osmanischen Regierung: 
Seine Hoheit Ibrahim Hakki Pascha, ehemaliger Großwesir, Mit- 
glied des Ottomanischen Senats, bevollmächtigter Botschafter Seiner 
Majestät des Sultans in Berlin, 
Seine Exzellenz, General der Kavallerie, Generaladjutant Seiner Majestät 
des Sultans und Militärbevollmächtigter Seiner Majestät des Sultans 
bei Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser, Zeki Pascha, 
von der Russischen Föderativen Sowjets-Republik: 
Grigorij Jakowlewitsch Sokolnikow, Mitglied des Zentralexekutiv- 
ausschusses der Räte der Arbeiter-, Soldaten- und Bauerndeputierten 
Lew Michailowitsch Karachan, Mitglied des Jentralexekutivausschusses 
der Räte der Arbeiter-, Soldaten- und Bauerndeputierten, 
Georgij Wassiliewitsch Tschitscherin, Gehilfe des Volkskommissars für 
auswärtige Angelegenheiten, 
Grigorij Iwanowitsch Petrowskij, Volkskommissar für innere An- 
gelegenheiten.  
Die Bevollmächtigten sind in Brest-Litowsk zu den Friedensverhandlungen 
zusammengetreten und haben sich nach Vorlegung ihrer in guter und gehöriger 
Form befundenen Vollmachten über folgende Bestimmungen geeinigt. 
Artikel I. 
Deutschland, Österreich-Ungarn, Bulgarien und die Türkei einerseits und 
Rußland andererseits erklären, daß der Kriegszustand zwischen ihnen beendet ist. 
Sie sind entschlossen, fortan in Frieden und Freundschaft miteinander zu leben. 
Artikel II. 
Die vertragschließenden Teile werden jede Agitation oder Propaganda gegen 
die Regierung oder die Staats- und Heereseinrichtungen des anderen Teiles unter- 
lassen. Die Verpflichtung gilt, soweit sie Rußland obliegt, auch für die von den 
Mächten des Vierbundes besetzten Gebiete.
	        
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