Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

— 552 — 
  
  
  
  
  
  
Nummern 
des russischen 
allgemeinen 
Tarifs (vom 
13./26. Januar 
1903). 
—-.. 
Bezeichnung der Waren. 
——D 
— —„ — — —— — — 
Zollsatz 
Einheit. 
in 
Rubeln. 
Kopeken. 
  
aus 74 
75 
  
aus 1. Dachziegel jeder Art: 
a) unglasiert, auch einfarbig, ohne Verzierung 
mit Bildhauerarbeit oder Malerei. 
aus 2. Ofenkacheln jeder Art aus Töpfermasse, glatt 
oder mit Reliefverzierungen: 
a) einfarbig, auch glasirt 
b) mehrfarbig, auch glasiert . 
Jc) mit Malerei, Vergoldung und anderen 
Verzierugeen . . .. 
Anmerkung zu Punkt 2. Nach Absatz 2a, 
b und c werden auch vorspringende Teile von 
Kachelöfen (wie Bekrönungen, Medaillons usw.) 
verzollt. 
aus 4. Geschirr und nicht besonders genannte Töpfer- 
waren aus gewöhnlichem Ton, auch glasiert: 
a) ohne Muster oder Verzierunggen 
Anmerkung zu Punkt 4a. Das Auf- 
spritzen von Farbe, wodurch kein regelmäßiges 
Muster erzielt wird, wird nicht als Verzierung 
angesehen. 
Fayencewaren: 
1. weiß oder einfarbig, in der Masse gefärbt, 
ohne Verzierungen, auch mit geformten 
Musten 
dergleichen, mit einfarbigen Mustern, Kanten 
oder Rändern; Fayencewaren, anders als in 
der Masse gefärbrt ".......... 
IV 
3. dergleichen, mit Malerei, Vergoldung oder 
mehrfarbigen Musten ... 
  
Pud 
Pud 
Pud 
Pud 
Pud 
Pud 
Pud 
Pud 
  
1 
10 
30 
75 
37½ 
 
	        
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