Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

— 554 — 
Nummern 
des russischen 
allgemeinen 
Tarifs (vom 
13./26. Januar 
1903). 
  
Bezeichnung der Waren. 
Einheit. 
JZollsatz 
in 
Rubeln. Kopeken. 
  
aus 76 
aus 77 
Porzellangeschirr mit 
  
Porzellanwaren: 
1. Porzellanwaren (nicht besonders genannte), 
weiß oder einfarbig, auch mit farbigen oder 
vergoldeten Kanten und Rändern (Bordüren), 
jedoch ohne andere Verzierungen; Majolika 
jeder Art, auch mit geformten Verzierungen 
Malerei oder mit 
farbigen oder vergoldeten Mustern, Arabesken, 
Blumen oder anderen ähnlichen Verzierungen 
Gegenstände aus Porzellan oder Biskuit zur 
Ausschmückung von Zimmern, weiß oder ein- 
farbig, jedoch ohne Malerei, Vergoldung oder 
Verzierungen aus Kupfer oder Kupfer- 
legierungen . . . . . . .. 
5. Waren, nicht besonders genannte, aus Glas 
jeder Art mit Verzierungen wie geätzten 
oder gravierten Mustern, Malerei, Email, 
Vergoldung, Versilberung, mit Verzierun- 
gen aus Kupfer, Kupferlegierungen oder 
anderen Stoffen, sowie die in den Punkten2, 
3 und 4 dieser Nummer (77) genannten 
Waren, in Verbindung mit anderen 
Stoffen, auch wenn diese zu ihrer Ver- 
zierung dienen; Glaswatte, Glasgewebe 
und daraus verfertigte Gegenstände 
Christbaumschmuck aus Glas, auch mehr- 
farbig, vergoldet, versilbert, auch in Ver- 
bindung mit anderen Stoffen 
  
Pud 
Pud 
Pud 
Pud 
  
17 50 
16 50 
15 — 
 
	        
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