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Nummern
5 russis chen Zollsatz
allgemeinen .· ..
Tarifs (vom Bezeichnung der Waren. Einheit. in
13./26. J
« lkzXzaimar « . Rubeln. Kopeken.
(135) bindungen, sowie Mischungen und Verbindungen
von Pigmenten mit anorganischen Basen und
Salzen (Pigmentlacke usw.)) Indigotin (□ndigo-
auszug in trockener Forld. Pud 21
Anmerkung. Farbstoffe, gemischt mit nicht
färbenden Stoffen, wie z. B. Ton und Ol, werden
nach Nummer 137 verzollt, wenn die Mischung an
Farbstoffen nicht mehr als 10 % des Gesamtgewichts
enthält.
zu 136 Feine Miniaturfarben in Näpfchen und Schalen
aus Fayence oder Porzellan, in Tuben und Zinn-
hülsen; flüssige chinesische Tusche in Fläschchen Pud
I
137 Farben und Farbstoffe, nicht besonders genannt;
Farben jeder Art mit Beimischung einer un-
bedeutenden Menge organischen Pigments oder
angerieben in Wasser, Leim, Ol usw.) Farben
mit Beimischung von Stoffen, die das Trocknen
beschleunigen, wenn diese Stoffe nicht einem
höheren Zollsatz unterliegen; Wichse; Tinte jeder
Art, trocken und flüssi . . . . . . . . . . . . ... Pud 5. —
Anmerkung. Unter Beimischung einer un-
bedeutenden Menge organischen Pigments ist ein 1
Zusatz an organischen Pigmenten bis zu 3%
einschließlich zu verstehen.
aus 140 sEisen: ·
aus 1. Stab- und Sorteneisen jeder Art, mit Aus—
nahme des unten genannten; Eisen in Luppen,
Puddlingsstücken oder Masseln, Brucheisen,
Millbars, Eisenstaub ... . . . . . .. . . . . . ... Pud —
3. Eisenblech jeder Art, ½ mm und darüber
stark; Platten, über 46 cm breit; Sorten-
—I
FS#-
— .