Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

— 562 — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Nummern 
5 russis chen Zollsatz 
allgemeinen .· .. 
Tarifs (vom Bezeichnung der Waren. Einheit. in 
13./26. J 
« lkzXzaimar « . Rubeln. Kopeken. 
  
(135) bindungen, sowie Mischungen und Verbindungen 
von Pigmenten mit anorganischen Basen und 
Salzen (Pigmentlacke usw.)) Indigotin (□ndigo- 
auszug in trockener Forld. Pud 21 
Anmerkung. Farbstoffe, gemischt mit nicht 
färbenden Stoffen, wie z. B. Ton und Ol, werden 
nach Nummer 137 verzollt, wenn die Mischung an 
Farbstoffen nicht mehr als 10 % des Gesamtgewichts 
enthält. 
zu 136 Feine Miniaturfarben in Näpfchen und Schalen 
aus Fayence oder Porzellan, in Tuben und Zinn- 
hülsen; flüssige chinesische Tusche in Fläschchen Pud 
  
I 
137 Farben und Farbstoffe, nicht besonders genannt; 
Farben jeder Art mit Beimischung einer un- 
bedeutenden Menge organischen Pigments oder 
angerieben in Wasser, Leim, Ol usw.) Farben 
mit Beimischung von Stoffen, die das Trocknen 
beschleunigen, wenn diese Stoffe nicht einem 
höheren Zollsatz unterliegen; Wichse; Tinte jeder 
Art, trocken und flüssi . . . . . . . . . . . . ... Pud 5. — 
Anmerkung. Unter Beimischung einer un- 
bedeutenden Menge organischen Pigments ist ein 1 
Zusatz an organischen Pigmenten bis zu 3% 
einschließlich zu verstehen. 
  
aus 140 sEisen: · 
aus 1. Stab- und Sorteneisen jeder Art, mit Aus— 
nahme des unten genannten; Eisen in Luppen, 
Puddlingsstücken oder Masseln, Brucheisen, 
Millbars, Eisenstaub ... . . . . . .. . . . . . ... Pud — 
3. Eisenblech jeder Art, ½ mm und darüber 
stark; Platten, über 46 cm breit; Sorten- 
—I 
FS#- 
  
  
  
— .
	        
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