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Nummern des russischen
allgemeinen
Tarifs (vom
13./26. Januar
1903).
Bezeichnung der Waren.
Einheit.
Zollsatz
Rubeln.
in
Kopeken.
(aus 149)
aus 150
151
2. Waren ohne erhabene oder gestochene Ver-
zierungen und gestanzte. Waren, auch in Ver-
bindung mit Holz, Eisen, Blech, Leder oder
anderen gewöhnlichen Stoffen:
a) bei einem Gewichte von mehr als 5 Pfund
für das Stübkxkg ....
b) bei einem Gewichte von 5 Pfund oder
weniger für das Stück
3. Waren mit erhabenen oder gestochenen Ver-
zierungen (außer den gestanzten), ausgerüstet
oder nicht, gebrauchsfertig oder nicht, wie
Ornamente, Karyatiden, Medaillons, Büsten
und Stattten.
Gußeisen, verarbeitet:
1. Gußstücke ohne Bearbeitung
3. Gußwaren, gemustert (fassonier),
eögicht,
poliert, geschliffen, angestrichen, krenollo, ver-
zinnt, mit Lack, Email (außer Geschirr), Zink
oder anderen unedlen Metallen überzogen, auch
mit Teilen aus Holz, Kupfer oder Kupfer-
legierungen
Anmerkung. Waren aus schmiedbarem Guß
werden wie Eisen- und Stahlwaren verzollt.
Eisen- oder Stahlwaren, geschmiedet, gestanzt, ge.
gossen — unbefeilt oder mit Befeilung an den
Seiten und Rändern, jedoch ohne weitere Be-
arbeitung —, außer den besonders genannten
geschmiedete Ne..... . . . . . ..
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21
90.
10