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Nummern
des russischen Zollsatz
allgemeinen Bezeichnung der Waren. Einheit. in
Tarifs (vom
13./26. Jannar ««
,190?3)«I « » » Rubeln. Kopeken.
aus 152 Eiserne oder stählerne Kesselschmiedearbeiten:
aus 1. Dampfkessel und ähnliche Apparate Pud 2 10
153 Eisen= oder Stahlwaren, nicht besonders genannte,
gemustert (fassoniert), abgedreht, poliert, bronziert
oder auf andere Weise bearbeitet, auch mit Teilen
aus Holz, Kupfer oder Kupferlegierungen:
1. jeder Art, außer den in Punkt 2 genannten Pud 4 20
2. Vorhänge= und Einsatzschlösser, außer den
kupfernen, sowie Schrauben (für Holz) Pud 6 –
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Anmerkung. Alle eisernen und stählernen Bau—
und Möbelbeschläge werden nach den betreffenden
Punkten der Nummer 153 verzollt, falls sie nicht 6
in Nummern des russischen Tarifs aufgeführt sind,
für die ein höherer Zollsatz festgesetzt ist. Die Ver-
nickelung solcher Gegenstände begründet nicht die
Zuweisung zu einem höheren Jollsatz.
Bolzen, Zapfen, Nieten, Schlüssellochdeckel und
Schlüsselrohre aus Kupfer und Messing sind ohne
Einfluß auf die Verzollung der Vorhänge= und
Einsatzschlösser, an denen sie angebracht sind.
aus 154 Waren aus Weißblech
I. jeder Art; auch lackierte, emaillierte, verzinkte
oder mit anderen unedlen Metallen über-
zogene Waren aus Schwarzblech, alle diese
auch bemalt, außer den unter Punkt 2 dieser
Nummer (154) fallenden ·......... Pud 4 —
Anmerkung zu Punkt 1. Eisernes Geschirr, 1
emailliert, lackiert und mit einer Deckschicht über-
zogen, wird nach diesem Vunkt verzollt, auch wenn
die Ränder und Henkel mit einer anderen Farbe als 1
die übrige Fläche überzogen sind.
Aumerkung siehe Rummer I41.