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Nummern
des russischen
allgemeinen
Tarifs (vom
13./26. Januar
1903)
Bezeichnung der Waren.
Einheit.
Rubeln.
Zollsatz
in
Kopeken.
189
aus 192
aus 197
199
Baumwollener Samt, baumwollener Plüsch und
baumwollene Plüschbänder, auch gemustert ..
Gewebe aus Jute, Flachs, Hanf und anderen in
Punkt 3 der Nummer 179 genannten Stoffen,
mit Ausnahme der in den Nummern 191 und 193
genannten Gewebe:
1. Zwillich zu Matratzen und Möbeln; Teppich-
gewebe, Möbelstoffe und dergleichen
3. Tischtücher, Servietten und Handtücher
Anmerkung zu den Punkten 1 und 3. Die
in Nummer 192 Bunkt 1 und 3 genannten Gewebe
werden nach den für diese Punkte festgesetzten ver-
tragsmäßigen Sätzen verzollt, auch wenn sie mit
Baumwolle gemischt sind.
Anmerkung zu Yunkt 3. Tischtücher, Ser-
vietten und Handtücher werden nach diesem Punkte ver-
zollt, auch wenn sie mit einfachem höchstens ½ Zoll
breitem einfachem Hohlsaume und mit Franfsen verziert
sind, welche nicht an das Gewebe angenäht sind, sondern
lediglich aus der Verlängerung der Webefäden bestehen.
Samt und Plüsch, Samt= und Plüschbänder, deren
Pol aus Seide (oder Abfalls Florett-[seide) besteht
die aber in Kette und Schuß keine Seide (oder
Abfall s[Florett-[seide) enthalten — auch mit einer
aus seidenen oder halbseidenen Kettenfäden be-
stehenden Kante von höchstens ½ Joll Breite auf
jeder Seite des Stoffes oder des Bandes
Wollengewebe, nicht besonders genannte:
mit drei Quadratarschin oder weniger auf
das Pfund
mit mehr als 3 Ouadratarschin auf das
Pfund.
Anmerkung. Nicht besonders genannte Wollen=
gewebe werden nach den für die Nummer 199 fest-
EIEEEEEEIEEIEIIEIIEIEEHIEIIIEEIIEIEIEIEIEIIEIEIIIILIIII
gesetzten vertragsmäßigen Sätzen verzollt, auch wenn
sie mit Baumwolle gemischt sind.
Pfund
Pfund
Pfund
Pfund
Pfund
Pfund
1 10
— 60
1 35
—
50