Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

— 598 — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Nummern n · 
des russischen .. Zollsatz 
allgemeinen Einbeit. ·«;« 
Tarifs (vom Einheit. in 
13./26. Jamar j- 
19063. Rubeln. Kopeken. 
(206) 2. Tüll jeder Art, nicht besonders genannter. . Pfund 5 – 
207 Spitzen und Waren aus Spitzen: 1 
1. seidene oder in Verbindung mit Seide Pfund 10 — 
EEIII Pfund 72½ 
aus 208 Stickereien, gestickte Gewebe und gestickter Tüll: 
aus 1. jeder Art außer den in Punkt 2 dieser 
Nummer (208) genaunten: 
b) andere jeder Art — außer den seidenen 
und halbseidenen — bestickt mit Seide, 6 
Gold, Silber, unechtem Gold= und Silter „ 
gespinst. Mfund 10 80 
0) die unter lit. b bieses Punltes genannten, 
mit gewöhnlichen Stoffen bestickt. . ... Pfund 7 — 
aus 2. Gewebe und Tüll, nicht weniger als 1 Arschin 
breit, an einer Kante in einer Breite von 
höchstens 1 Werschok bestickt. 
An merkung zu Punkt 2. Soweit für Gewebe 
und Tüll ohne Stickerei vertragsmäßige Jollsätze 
festgesetzt. sind, werden die in diesem Punkte vor- 
gesehenen Juschläge unter Jugrundelegung der ver- 
tragsmäßigen Zollsätze berechnet. 
aus 209 Wäsche und Kleider in fertigem oder in halbfertigem 
Oustande: 
1. Wäsche aller Art aus baumwollenen, leinenen 
oder wollenen Geweben, gezeichnet, aber ohli 
andere Verzierungen und Ausputz .. . . . . . Pfund 2 70 
2. Wische jeder Art (uußer seidener und halb- 
seiden. r, die nach Punkt 6 dieser Nummer /209]
	        
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