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Nummern n ·
des russischen .. Zollsatz
allgemeinen Einbeit. ·«;«
Tarifs (vom Einheit. in
13./26. Jamar j-
19063. Rubeln. Kopeken.
(206) 2. Tüll jeder Art, nicht besonders genannter. . Pfund 5 –
207 Spitzen und Waren aus Spitzen: 1
1. seidene oder in Verbindung mit Seide Pfund 10 —
EEIII Pfund 72½
aus 208 Stickereien, gestickte Gewebe und gestickter Tüll:
aus 1. jeder Art außer den in Punkt 2 dieser
Nummer (208) genaunten:
b) andere jeder Art — außer den seidenen
und halbseidenen — bestickt mit Seide, 6
Gold, Silber, unechtem Gold= und Silter „
gespinst. Mfund 10 80
0) die unter lit. b bieses Punltes genannten,
mit gewöhnlichen Stoffen bestickt. . ... Pfund 7 —
aus 2. Gewebe und Tüll, nicht weniger als 1 Arschin
breit, an einer Kante in einer Breite von
höchstens 1 Werschok bestickt.
An merkung zu Punkt 2. Soweit für Gewebe
und Tüll ohne Stickerei vertragsmäßige Jollsätze
festgesetzt. sind, werden die in diesem Punkte vor-
gesehenen Juschläge unter Jugrundelegung der ver-
tragsmäßigen Zollsätze berechnet.
aus 209 Wäsche und Kleider in fertigem oder in halbfertigem
Oustande:
1. Wäsche aller Art aus baumwollenen, leinenen
oder wollenen Geweben, gezeichnet, aber ohli
andere Verzierungen und Ausputz .. . . . . . Pfund 2 70
2. Wische jeder Art (uußer seidener und halb-
seiden. r, die nach Punkt 6 dieser Nummer /209]