Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

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)..— 
  
  
  
  
  
  
  
Artikel 
des deutschen Zollsatz# 
* Vezeichnung der Waren. Eisheit in 
25. Dezember Mark. 
1902. 
(74) in Traglasten eingeht oder mit Zugtieren gefahren wird, 
bleibt, unter Uberwachung der Verwendung und mit 
Beschränkung auf 10 Festmeter in einem Kalender- 
jahre für jeden Bezugsberechtigten, zollfrei. 
75 Bau, und Nutzholz, in der Längsrichtung beschlage 
dbder anderweit mit der Axt vorgearbeitet oder zer 
kleinert; auch gerissene Späne und in anderer Weise 
als durch Reißen hergestellte Klärspäue: T 
hart I 100 kg 0), 
1 1 Festeter J10 
weich EEEIEIEIEEEEEIEIIIIEIE EEEIIE 100 kg 4 0,24 
J * 1 Festmeter 1/½ 
76 au- und Nutzholz, in der Längsrichtung gesägt oder 
in anderer Weise vorgerichtet, nicht gehobelt: 
hacnnt:# 100 kg 0/80 
1 Festmeter G,0 
lvcich.................................. 100 kg 0/50 
6 1 gestmeter 4,0 
80 Eisenbahnschwellen, mit der Axt bearbeitet, auch auf 
nicht mehr als einer Langsseite gesagt, nicht gehobelt: 
aus hartem Holze .. .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 100 tt.(C; 
1 Festmetr 
aus weichem Holeaasas . .. . . ... 100 6½ 
1 gestmetet I1,1 
Anmerkung zu den Nummern 74, 75, 76 und -j- 
80. Die Verzollung des in diesen Nummern ge- 3 
nannten Holzes kann nach Wahl des Einbringers nach 
Gewicht für 1 Doppelzentner oder nach Maß für das " 
Festmeter erfolgen.
	        
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