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§ 6
Der Höchstpreis für die Tonne Hafer und Gerste aus der Ernte 1918
beträgt nach § 1 Nr. 3 der Verordnung vom 15. Juni 1918 300 Mark.
Der Höchstpreis für die Tonne Hafer und Gerste aus früheren Ernten
beträgt nach § 2 der Verordnung vom 24. November 1917 / 26. Februar 1918 170 Mark. Dieser
Höchstpreis gilt auch für Mischungen von Hafer und Gerste der Ernte 1918 mit
Hafer und Gerste früherer Ernten.
§ 7
Der Hochstpreis für die Tonne Mais (Welschkorn, türkischer Weizen,
Kukuruz) aus der Ernte 1918 beträgt nach § 1 Nr. 3 der Verordnung vom
15. Juni 1918 450 Mark.
Dieser Höchstpreis gilt auch für Mais früherer Ernten.
§ 8
Der Preis für die Tonne Hülsenfrüchte aus der Ernte 1918 darf nach § 1
der Verordnung vom 9. März 1918 nicht übersteigen bei
Erbsen ............................................................ 800 Mark
Speisebohnen (weiße und bunte) .......... 900 "
Linsen .............................................................. 950 "
Ackerbohnen .................................................. 700 "
Peluschken ................................................... 700 "
Saatwicken (Vicia sativa) ............................ 600 "
Lupinen ............................................................ 500 "
Die Höchstpreise für Hülsenfrüchte aus früheren Ernten, abgesehen von
Lupinen, sind nach § 2 der Verordnung vom 24. November 1917 / 26. Februar 1918 um 200 Mark
für die Tonne geringer. Diese Preise gelten auch für Mischungen von Hülsen-
früchten der Ernte 1918 mit Hülsenfrüchten früherer Ernten. Für Lupinen
früherer Ernten gilt der Höchstpreis nach Abs. 1.
§ 9
Der Preis für die Tonne Buchweizen und Hirse aus der Ernte 1918
darf nach § 1 Nr. 3 der Verordnung vom 15. Juni 1918 nicht übersteigen bei
ungeschältem Buchweizen ......................... 600 Mark
geschältem Buchweizen .............................. 800 "
wildem Buchweizen (Bockheidekorn, Eifeler Buch-
weizen ............................................................. 500 "
ungeschälter Hirse ....................................... 600 "
geschälter Hirse und Bruchhirse ............ 970 "