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Die Preise gelten für Barzahlung bei Empfang. Wird der Preis
gestundet, so dürfen bis zu 2 vom Hundert Jahreszinsen über Reichsbankdiskont
hinzugeschlagen werden. Die Preise schließen die Kosten er Beförderung bis
zur Verladestelle des nächsten Ortes, von dem das Stroh mit der Bahn oder zu
Wasser versandt werden kann, sowie die Kosten des Verladens daselbst ein.
§ 4
Beim Verkaufe von Häcksel durch den Hersteller darf der Preis von
120 Mark für die Tonne ohne Sack nicht überschritten werden.
Für leihweise Überlassung der Säcke darf während der ersten drei Wochen
eine Sackleihgebühr bis zu 35 Pfennig für die ganze Zeitdauer berechnet werden.
Werden die Säcke nicht binnen drei Wochen zurückgegeben, so beträgt vom
Beginne der vierten Woche ab die Leihgebühr 15 Pfennig für jede weitere
Woche. Werden die Säcke nach Ablauf von acht Wochen nicht zurückgegeben,
so ist außer der Leihgebühr ein Betrag von 3 Mark für einen Sack von
mindestens 10 Kilogramm Fassung und von 3,50 Mark für einen Sack von
mindestens 50 Kilogramm Fassung zu zahlen.
Werden die Säcke mitverkauft, so darf der Preis für einen Sack von
mindestens 40 Kilogramm Fassung nicht mehr als 2,45 Mark, für einen Sack
von mindestens 50 Kilogramm Fassung nicht mehr als 2,55 Mark betragen.
Diese Preise schließen den Preis für die Sackbänder mit ein.. Im übrigen
gelten die Vorschriften des § 3 Abs. 2.
§ 5
Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bestimmten Behörden können
für den Weiterverkauf von Stroh und Häcksel im Groß- und Kleinhandel, ferner
für die Abgabe von Stroh und Häcksel durch Kommunalverbände und Gemeinden
an die Verbraucher Höchstpreise festsetzen.
§ 6
Der Übernahmepreis, den der Kriegsausschuß für Ersatzfutter für das von
ihm nach § 13 der Verordnung über den Verkehr mit Stroh und Häcksel aus
der Ernte 1918 übernommene Lupinen-, Zückerrübensamen- oder Runkelrüben-=
samenstroh zu zahlen hat, darf den Betrag von 80 Mark für die Tonne nicht
übersteigen, auch wenn das Stroh gehäckselt oder sonst zerkleinert ist. Ist das
Stroh nicht von mindestens mittlerer Art und Güte, so ist ein entsprechend
niedrigerer Preis zu zahlen.