Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

—  729— 
Reichs-Gesetzblatt  
Jahrgang 1918 
  
 
Inhalt: Bekanntmachung zur Ergänzung der Bekanntmachung. über die Errichtung von Herstellungs- 
und Vertriebsgesellschaften in der Schuhindustrie vom 17. März 1917. S. 729. — Verordnung 
über die Regelung des Verkehrs mit Käse, Quark, Molkeneiweiß und ähnlichen Erzeugnissen. 
S. 730.  
  
(Nr. 6383) Bekanmtmachung zur Ergänzung der Bekanntmachung über die Errichtung von 
Herstellungs- und Vertriebsgesellschaften in der Schuhindustrie vom 17. März 
1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 236). Vom 11. Juli 1918. 
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung 
des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs- 
Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: 
Artikel I 
Die Verordnung über die Errichtung von Herstellungs- und Vertriebs- 
gesellschaften in der Schuhindustrie vom 17. März 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 236) 
wird wie folgt ergänzt: 
1. Im Artikel 1 Abs. 1 wird hinter dem Worte „Bedürfnisse“ eingefügt 
„sowie der Ausgleich zwischen stilliegenden und weiterarbeitenden Ge- 
sellschaftern“.  
2. Im Artikel II § 5 Abs. 4 wird das Wort „Gewinnanteile" ersetzt durch 
das Wort „Ausgleichsbeträge“. 
Artikel I 
Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. 
Berlin, den 11. Juli 1918. 
Der Reichskanzler 
In Vertretung 
Freiherr von Stein 
  
Reichs-Gesetbl. 1918. 140 
Ausgegeben zu Berlin den 17. Juli 1918.