Full text: Die Verfassungsgesetze des Herzogtums Braunschweig.

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Entschließung ab?). Wird die Zustimmung versagt, so werden 
die Gründe der Versagung den Ständen mitgetheilt werden ). 
1) Vgl. auch § 5, Abs. 2. Die zwiefache Aufnahme der inhaltlich gleichen 
Bestimmung in das Landesgrundgesetz erklärt sich daraus, daß das gesamte 
Kapitel 1 der N. L.-O. im ersten Entwurfe nicht enthalten war. 
2) Die Sanktion und der Verkündigungsbefehl werden, bis die Ver- 
kündigung selbst erfolgt ist, vom Landesherrn zurückgenommen werden können. 
Otto, Braunschw. Staatsrecht, S. 104. — Anders verhält es sich mit den 
Reichsgesetzen, deren Sanktion dem Bundesrate zusteht, während dem Kaiser 
ein Veto nicht gegeben ist, so daß er der Pflicht zur Verkündigung der vom 
Bundesrat und Reichstag vereinbarten Gesetze sich verfassungsmäßig nicht ent- 
ziehen kann. Näheres darüber: G. Meyer, § 163, Anm. 5. 
3) Der Schlußsatz ist auf Antrag der Stände eingefühgt. 
§ 146. 
15. Dauer des Landtags. 
Die Landtagsverhandlungen sollen binnen drei Monaten 
vollendet werden!). — Nur mit besonderer Landesfürstlicher Be- 
willigung kann der Landtag über drei Monate dauern. 
1) Ein wohlmeinendes Gebot, das eine Besonderheit des braunschweigischen 
— und in etwas abgeschwächter Fassung auch des bayerischen — Landesgrund- 
gesetzes bildet, unter den bisher stattgefundenen 28 ordentlichen Landtagen sich 
aber nur in ganz vereinzelten Ausnahmefällen hat verwirklichen lassen. — Ob 
die „besondere“ — doch wohl gleichbedeutend mit „ausdrückliche“ — Bewilligung 
des Landesfürsten in jedem Falle eingeholt sein wird? Jedenfalls ist sie, wenn 
es geschehen, seit dem ersten ordentlichen Landtage der Ständeversammlung nicht 
mehr bekannt gegeben. 
. 147. 
16. Vertagung, Verabschiedung und Auflösung der 
Ständeversammlung. 
Der Landesfürst hat das Recht, die von ihm berufenen 
Ständeversammlungen zu vertagen, zu verabschieden und auf- 
zulösen:). 
Eine Vertagung über drei Monate hinaus ist unzulässig 2). 
In der Verordnung, durch welche die Ständeversammlung 
aufgelöset wird, sind zugleich die Wahlen neuer Abgeordneten 
zu verfügen, und es ist der Tag der Eröffnung der neugewählten 
Ständeversammlung, und zwar innerhalb eines Zeitraumes von 
sechs Monaten, zu bestimmen).