ein Meister allein durfte einen Gesellen nicht vom Hand-
werk wegweisen, er mußte hierin nicht nur zwei andere
Meister beraten und mit ihnen einstimmig sein, sondern
auch die Mehrheit der Gesellen mußte ihre Einwilligung
erteilen; Streitigkeiten der Meister unter sich durften nur
von Schiedsrichtern aus dem Bunde selbst geschlichtet werden.
In den Baubrüderschaften spielte überhaupt die brüder-
liche Geselligkeit eine hervorragende Rolle. Monatlich
fanden Versammlungen statt, deren Verhandlungen mit
einem Trinkgelage endigten. Jährlich feierte jede Haupt-
hütte ein „Hauptgedinge", und als Feste des Bundes galten
die Tage Johannes des Täufers und der sogenannten „vier
Gekrönten". In der spätern, entarteten Zeit des Bundes
hielten Meister und Gesellen besondere Versammlungen,
Erstere halb- oder vierteljährlich, Letztere monatlich. Jede
Zusammenkunft wurde mit Fragen und Antworten des
Meisters und der Hüttenbeamten feierlich eröffnet und ge-
schlossen. Dem Gesellen wurden, sobald er seine Wander-
schaft antrat, die geheimen Erkennungszeichen der Brüder-
schaft mitgeteilt, welche in einer Grußformel, einem Zeichen
und einer besondern Art des Händedrucks bestanden. Damit
wies er sich, wohin er kam, als Bruder Steinmetze aus und
hatte so das Recht, die Kunst unentgeltlich zu erlernen.
Wenn er zu einer Hütte kom, wo gemeiselt wurde, machte
er zuerst von außen die Thüre zu, um nach der Weise der
Steinmetzen anklopfen zu können, trat dann ein und fragte:
Arbeiten deutsche Steinmetzen hier? Sofort räumten die
Gesellen in der Hütte auf, schlossen dieselbe und stellten sich
in einem rechten Winkel auf. In einen solchen stellte der
Wanderer auch seine Füße, nahte sich den Gesellen mit drei
Schritten und sprach: Gott grüße den ehrbaren Steinmetz.
Die Antwort war: Gott danke dem ehrbaren Steinmetz,
und so folgten weitere, oft sich wiederholende Fragen und
Antworten, unter anderen auch folgende: Wer hat dich aus-