Full text : Die Gebrechen und Sünden der Sittenpolizei aller Zeiten, vorzüglich der Gegenwart.

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Lasters.  Es  liegt  ja  auf  der  Hand,  daß  die  übermäßige
Bethätigung,  welche  von  ihren  Bewohnerinnen  verlangt  wird,
jede  ärztliche  Untersuchung,  die  doch,  wenn  auch  vielleicht
täglich,  was  aber  gewiß  selten  vorkommt,  doch  nicht  nach  jedem
Vorkommnis  stattfinden  kann,  illusorisch  macht.

Zweitens  bieten  diese  Häuser  den  meisten  Anlaß  zur
Verführung  der  männlichen  und  zur  Uberlistung  und  Vergewaltigung
  der  weiblichen  Jugend  und  zu  Skandalen  der
rohesten  Art.  Ihr  bloßes  Dasein,  das  stets  rasch  bekannt
wird,  verführt  zu  ihrem  Besuche  unzählige  junge  Männer,  die
sonst  nicht  an  Ausschweifungen  denken  würden,  dort  aber  nicht
nur  zur  Unzucht,  sondern  zugleich  zum  Trunke,  zur  Schamlosigkeit
  und  zu  Streitigkeiten  verleitet  werden,  ja  sogar  zu
Diebstählen  und  Unterschlagungen,  um  diesem  „Vergnügen“
nachgehen  zu  können.  Sie  untergraben  ferner  die  Ruhe,
Ordnung  und  Sicherheit  der  Stadtteile,  in  welchen  sie  liegen,
vermindern  den  Wert  der  benachbarten  Grundstücke,  verletzen
die  Gefühle  der  Bewohner  derselben  und  verpesten  die  Erziehung
der  in  ihrer  faulen  Atmosphäre  heranwachsenden  Jugend.

Drittens  haben  die  Bordelle  noch  niemals  und  nirgends,
wie  ihnen  von  ihren  Bewunderern  nachgerühmt  wird,  die
geheime  und  vereinzelte  Prostitution  verhindert.  Diese
letztere,  so  skandalös  sie  ist,  hat  doch  noch  einen  Vorzug
vor  den  Bordellen,  indem  die  sie  ausübenden  Dirnen  doch
keine  gefangenen  Sklavinnen  sind,  wie  die  der  Bordelle,  welche
stets  in  der  betrügerischen  und  diebischen  Schuld  der  Besitzer
dieser  Lasterhöhlen  stehen,  keine  freie  Bewegung  haben  und
zu  Anstrengungen  gezwungen  werden,  welche  sie  nach  kurzer
Zeit  dem  Hospital  oder  dem  Tode  überliefern.  Diese  Häuser
dürfen  daher  mit  Recht  Räuber=  und  Mörderhöhlen  genannt
werden.

Und  auf  diese  Schandhäuser  wagte  noch  im  Jahre  1870
der  anonyme  Verfasser  des  Buches  „Die  Sinnenlust  und
ihre  Opfer“  (Berlin)  an  dessen  Schluß  eine  Lobeshymne