Full text: Die Gebrechen und Sünden der Sittenpolizei aller Zeiten, vorzüglich der Gegenwart.

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gesunken sind, bei Ausübung ihres „Berufes“ öffentliches 
Ärgernis zu erregen, oder wenn sie die genannten Anstalten 
verlassen, um ihr früheres „Leben“ wieder zu beginnen. 
In diesen Anstalten aber müßten sie verbleiben, bis sie 
ehrbare Stellen erhalten, sich verheiraten oder in einer Familie 
Aufnahme finden. 
Durch diese vorgeschlagenen Maßregeln müßten die 
schlimmsten Schäden der Prostitution unterbunden werden. 
Solche Vorkommnisse dieser dunkeln Seite des Lebens, welche 
weder in „öffentlichen Häusern,“ noch auf Straßen vor sich 
gehen und Niemanden stören oder verletzen, werden dagegen 
niemals völlig zu beseitigen sein, und sie ohne Not aufzustöbern, 
würde mehr Schaden als Nutzen stiften. Es genügt, wenn 
der Staat sie nicht durch eine nutzlose Kontrolle anerkennt 
und wenn er sich vorbehält, gegen sie einzuschreiten, sobald 
gegen sie von rechtschaffener Seite geklagt wird oder sobald 
sie Skandal herbeiführen. Unbedingt und erbarmungslos 
zu vernichten sind aber der Mädchenhandel, sowie alle Bordelle 
und bordellähnlichen Veranstaltungen, alle Kuppelei und 
Zuhälterei und alle sich nur im geringsten an die Offentlichkeit 
wagende zweifellose Prostitution. 
Wäre einmal durch unnachsichtige Unterdrückung dieser 
Übelstände und Greuel das Laster der Unzucht in der That 
auf Freiwillige beschränkt, welche unauffällig leben und sich 
durch Eintritt in die erwähnten Anstalten leicht ein besseres 
Lvoos verschaffen können, so wäre die Prostitution nicht mehr 
gefährlich, und es wäre Aussicht vorhanden, daß auch jene 
„Freiwilligen“ sich eines besseren besinnen und am Ende 
aussterben würden, was sicher im Falle übertriebener polizei- 
licher Spürerei nicht einträte, weil die Opposition nun einmal 
dem Menschen angeboren ist. 
Aus den angeführten Gründen glauben wir uns keiner 
Inkonsequenz schuldig zu machen, wenn wir finden, daß die 
Polizei, um ungerechte Verfolgungen zu vermeiden, und im
	        
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