Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

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Den  einzelnen  Ministerien  bleibt  vorbehalten,  gemeinsame  Kontrollverzeichnisse  für
mehrere  Behörden  anzuordnen.

Die  von  den  übrigen  keine  Sportelkasse  führenden  Behörden  sowie  von  den  bei  einzelnen
  Departements  bestehenden  Prüfungskommissionen  angesetzten  Sporteln  sind,  vorbehältlich
  der  diesfalls  in  den  einzelnen  Departements  zu  treffenden  anderweitigen  Bestimmungen,
  jedes  Mal  gleichzeitig  mit  der  Ausschreibung  oder  Ueberweisung  der  Sportel
(§.  12)  dem  Sportelkontrolleur  der  vorgesetzten  Behörde  anzuzeigen  und  von  letzterem  in
das  Kontrollverzeichniß  einzutragen.

Die  Registratoren  haben  darauf  zu  achten,  daß  kein  Aktenstück  reponirt  wird,  bevor
  auf  demselben  der  Eintrag  des  darauf  befindlichen  Sportelansatzes  in  das  Kontrollverzeichniß
  oder  dessen  Anzeige  an  den  Sportelkontrolleur  bescheinigt  ist.

S.  14.

Die  Sportelkontrollverzeichnisse  umfassen  je  den  Zeitraum  eines  Etatsjahrs.

Je  am  1.  Juli,  1.  Oktober,  1.  Januar  und  1.  April  übergibt  der  kontrollirende  Beamte
  den  die  Sportelrechnungen  revidirenden  Stellen  spezielle  Auszüge  über  die  während
des  vorangegangenen  Vierteljahrs  zur  Aufnahme  in  diese  Rechnungen  überwiesenen  Sporteln.
  Die  Auszüge  über  die  in  dem  abgelaufenen  Etatsjahr  an  die  Kameralämter  überwiesenen
  Sporteln  (§.  12  Abs.  2)  sind  am  1.  April  an  das  Steuerkollegium,  Abtheilung
für  direkte  Steuern,  einzusenden.  Die  einem  und  demselben  Kameralamt  überwiesenen
Sporteln  sind  je  in  einen  Auszug  aufzunehmen.

S.  15.

Die  Kanzleibeamten,  welche  nach  §§.  13  und  14  die  Kontrollirung  der  Sportelerhebung
  neben  ihren  ordentlichen  Dienstverrichtungen  zu  besorgen  haben,  erhalten  hiefür
eine  Belohnung,  welche  beträgt:

bis  auf  200  Sportelfälle

28  J/¾  von  100  Fällen,
von  über  200  bis  400  Sportelfällen

24  von  100  Fällen,
von  über  100  bis  800  Sportelfällen

18  “  von  100  Fällen,